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Veröffentlichung Wählerliste an Mitarbeiter ruhendes Arbeitsverhältnis

S
schnause
Nov 2020 bearbeitet

Hallo, wir bereiten eine Aufsichtsratswahl vor. Müssen die Bekanntmachung des Wahlvorstandes, die Wählerliste, die Wahlordnung und das Mitbestimmungsgesetz an Mitarbeiter mit ruhendem Arbeitsverhältnis, Elternzeit etc geschickt werden?

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Community-Antworten (6)

D
DummerHund

14.11.2020 um 13:45 Uhr

Ja......................

U
UdoWoe

16.11.2020 um 08:47 Uhr

Bei den Wählerlisten bin ich mir nicht sicher. Aber auf jeden Fall haben MA in Elternzeit oder auch MA in passiver Alterteilzeit ein Recht an der Wahl teilzunehmen. Diese sind zu infomieren und man muss ihnen die Möglichkeit geben an der Wahl teilzunehmen. Ob die Wählerlisten verschickt werden dürfen, dies möge ich bezweiflen. Wir haben allen MA die Möglichkeit gegeben, diese im BR-Büro bzw. bei den BR-Mitgleidern einzusehen. Hier geht es ja darum zu schauen, ob ich wählen darf bzw. ob Namen dort stehen, welche aufgrund ihrer Anstellung oder Position nicht wählen dürfen. Ich würde die Wählerlisten nicht verschicken. Den Rest Ja.

D
DummerHund

16.11.2020 um 09:12 Uhr

Wie aber sollen MA die Möglichkeit haben frühzeitig Einspruch ein zu legen wenn sie keine andere Möglichkeit haben in die Wählerliste zu schauen.

E
esci

16.11.2020 um 09:18 Uhr

Nein, Wählerlisten werden nicht verschickt. Lediglich Wahlausschreiben, Vorschlagslisten und die eigentlichen Briefwahlunterlagen werden verschickt.

S
schnause

16.11.2020 um 20:33 Uhr

Warum dürfen die Wählerlisten nicht verschickt werden? Ich finde nirgendwo eine Info dazu

C
celestro

16.11.2020 um 20:42 Uhr

"Warum dürfen die Wählerlisten nicht verschickt werden?"

Schon mal was von Datenschutz gehört?

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