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Versetzung von BR-Mitgliedern?

B
badner
Jan 2018 bearbeitet

Hallo, ich hätte gern gewusst, ob es möglich ist, BR-Mitglieder zu Versetzen. Die meisten im Gremium denken, dass das nach §99 geht, da die Arbeit vergleichbar ist. Außerdem glaube ich noch zu wissen, dass das Mitglied um welches es sich handelt bei der Beratung und Beschlussfassung über die Zustimmung nicht anwesend sein darf? Kann mir jemand sagen ob das stimmt?

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Community-Antworten (2)

S
Solarkrieger

08.01.2010 um 13:44 Uhr

Hallo,

auch ein BRM ist ein Arbeitnehmer und wenn alle anderen MA versetzt werden können, dann natürlich auch ein BRM. Zumal wie du sagst die Arbeit vergleichbar ist.

E
Erwin

08.01.2010 um 14:42 Uhr

@badner

§§ 99 und ggf 103 BetrVG. Aber auch unter Beachtung, dass die Mandatsausübung nicht behindert oder gar verhindert werden darf. Wobei arbeitsvertragliche Klausen auch unter Nutzung des Direktionsrechtes eine Versetzung mit Verlust des Maqndates ermöglichen können. Siehe hierzu: www.arbeitsrecht-fa.de/hefte-01/200106/8.pdf

Siehe hierzu: http://www2.igmetall.de/homepages/recklinghausen/file_uploads/7265.pdf

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