Erstellt am 08.01.2010 um 12:26 Uhr von Troisdorfer
So oft wie nötig,ist die Faustregel ...
MFG Troisdorfer
Erstellt am 08.01.2010 um 12:33 Uhr von melodi
kann der AG die gundseminare streichen oder sagen die strecke ist zu weit bucht eine andere seminar
Erstellt am 08.01.2010 um 12:39 Uhr von Solarkrieger
Man sollte sicherlich die Seminare nach Verhältnissmäßigkeit buchen.
Soll heißen es macht wenig Sinn ein Seminar zu besuchen was 500 km weg ist, wenn ein vergleichbares in der näheren Umgebung angeboten wird.
Die Entscheidung zu welchem Seminar ihr fahrt liegt aber bei euch.
Und Grundseminar, sagt ja schon der Name, vermittelt Grundlagen. Ein solches Seminar kann keinesfalls gestrichen werden.
Aber geh mal oben auf den Button Urteile und Gesetze, da findest du sicher Rechtsprechungen zum Thema.
Gruß, der Solarkrieger
Erstellt am 08.01.2010 um 13:04 Uhr von rainerw
Auch ich habe diesen Monat 2 Seminare die knapp 500 km entfernt sind. Hier heißt es als BR sichauch einfach mal gerade machen und durchsetzen.
Grundsätzlich kann der AG gar nichts streichen. Hält er ein Seminar für zu teuer oder für sonst irgendwie unangemessen weil er nicht in der Lage ist eine vernünftige Personalplanung zu machen, muß er sich dazu an das Arbeitsgericht wenden.
Lies mal den § 37 Abs 6 in seiner ganzen Komentierung.
Erstellt am 08.01.2010 um 13:08 Uhr von melodi