Erstellt am 13.11.2020 um 09:34 Uhr von Kratzbürste
Wünschen kann sich der AG (zur Weihnachtszeit) viel.
Der BR wird dem wohl kaum zustimmen.
Der AG hat die Kosten zu tragen. Und wann, wer und nach welchen Regeln im Homeoffice arbeitet ist auch mitbestimmungspflichtig.
Erstellt am 13.11.2020 um 09:54 Uhr von Kalulu
Im BR sind stimmen die das gerne zustimmen wollen mit argumenten der Kinderbetreuung. obwohl Eltern haben doch 10 Tagen im Jahr frei zur Kinderbetreuung. oder sehe ich es verkehrt?
Erstellt am 13.11.2020 um 11:16 Uhr von Dummerhund
Ich stelle mir hier die Frage, geht es rein darum, wenn ich mein Kind betreue will ich nicht anderweitig tätig sein, oder aber sind es rein die Kosten die der AG dem AN aufbürden will?
Erstellt am 13.11.2020 um 12:16 Uhr von Krambambuli
Wenn der AG "schicken will" , so doch mit dem Hintergedanken, dass im Fall der Notwendigkeit der Kinderbetreuung der/die AN/in nicht vollständig als Arbeitskraft ausfällt. Das Interesse liegt also auf seiner Seite. Also soll er auch die Kosten tragen.
Verhandlungen sind angesagt - und für den Normalfall auch der Abschluss einer BV.
Erstellt am 13.11.2020 um 12:40 Uhr von lolium
10 Tage frei zur Kinderbetreuung - die gibt es leider nicht.
Es gibt Regelungen wenn das Kind krank ist. (Vorrübergehende Arbeitsverhinderung nach BGB § 616, für gesetzlich versicherte 10 Tage /Jahr nach SGB V)
Unter engen Voraussetzung hat man zwar bei einer Corona-Bedingten KiTa oder Schulschließung eine Leistungsverweigerungsrecht, aber nicht unter Lohnfortzahlung.
Es wäre erst mal zu klären was euer AG genau will? Will er Telearbeit oder mobile Arbeit? Das hat Auswirkungen auf das was der Bezahlen und zur Verfügung stellen muss.
Das kann durchaus auch im Interesse der AN sein. Es sollte aber klare Regeln geben (BV!) Und natürlich volle Mitbestimmung!
Erstellt am 16.11.2020 um 09:00 Uhr von Kalulu
ertsmal danke für die unterstutzung, Der AG will mobile Arbeit 10std. der Woche ohne jeglichen kosten übernahmen.