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Dieser Beitrag ist vor 18 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Neuen Arbeitsvertrag sofort wieder kündigen! 2 Wochen Küfrist während Probezeit!

A
anjab
Jan 2018 bearbeitet

hallo. wir bräuchten bitte eure hilfe. ein kollege möchte seinen neuen arbeitsvertrag bereits vor antritt wieder kündigen. er möchte nun doch bei unserer firma bleiben! im vertrag steht: während der probezeit (3 monate) kann diese von beiden seiten innerhalb von 2 wochen gekündigt werden!

seine frage: kann er zum 15ten des ersten monats schon kündigen? sprich, er sagt gleich am ersten tag, dass er kündigen möchte. oder muß er einen ganzen monat arbeiten?

danke anja

5.08804

Community-Antworten (4)

W
Werwolf

26.07.2007 um 14:20 Uhr

@anjab

Ist der neue Arbeitsvertrag in der anderen Firma von beiden Beteiligten bereits unterzeichnet??

Am besten ist es in so einem Fall, nicht abzuwarten und den Job antreten, sondern sich sofort mit der neuen Firma in Kontakt setzen, die Lage schildern und versuchen das in beiderseitigem Einvernehmen zu lösen. Die neue Firma hat ja umso größere Probleme, wenn sie darauf besteht, dass er anfängt, da er ja am ersten Tag in der Probezeit kündigen kann. Also ist auch für die neue Firma, die zwar nicht begeistert sein wird, eine einvernehmliche Lösung trotzdem besser.

Aber Achtung: den neuen Arbeitsvertrag genau lesen. Es gibt Verträge, die einen Passus enthalten wie z.B.:" Sollte das Arbeitsverhältnis von einer Seite aus nicht zustande kommen, ist eine Konventionalstrafe in Höhe eines vereinbarten Bruttogehalts fällig" oder ähnliche Formulierungen.

B
Bergmann

26.07.2007 um 14:33 Uhr

@ Anjab,

gefielen dir die Antworten vom 18.07 nicht ??

Glaubte schon ich hätte ein Dejavieu !!

W
Werwolf

26.07.2007 um 14:46 Uhr

@ Bergmann

tatsächlich - hatte ich nicht gesehen. Muss Dir Recht geben. Es hat sich bis heute nichts geändert ;-)

C
Catweazle

26.07.2007 um 23:36 Uhr

@anjab,

ein Vertrag kann auch vor Arbeitsantritt gekündigt werden wenn es vertraglich nicht ausgeschlossen wurde.

Ihre Antwort

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