kurz vor Notartermin wurde Vorfeld Initiator gekündigt
Wir wollen einen BR gründen. Der Termin für den Notartermin sollte der 6.5. sein. Leider wurde nun ein Vorfeldinitator betriebsbedingt gekündigt.
Frage:
- Gibt es noch eine Chance, die Kündigung aufgrund nachweislicher Pläne, einen BR gründen zu wollen, platt zu machen?
- Darf ein gekündigter Mitarbeiter überhaupt ein Vorfeld Organisator sein?
Community-Antworten (18)
24.04.2024 um 11:14 Uhr
Gab es (am besten schriftliche) Vorbereitungshandlungen? Dann würde bereits der Kündigungsschutz greifen. Auch ein gekündigter MA kann hier die Initiative ergreifen.
24.04.2024 um 11:18 Uhr
Ja, die gab es. Es wurde nachweislich ein Termin mit Verdi vereinbart und es sind mehrere Gespräche gelaufen. Wo kann ich das konkret nachlesen? Ich finde leider keine Rechtsquelle
24.04.2024 um 11:23 Uhr
Stichtag für den Kündigungsschutz ist die Einladung zur Betriebs- oder Wahlversammlung (vgl. §15, Abs. 3a KSchG).
Abs. 3b beinhaltet zwar auch die vorgelagerten Tätigkeiten, bezieht sich aber leider nur auf eine personen- oder verhaltensbedingte Kündigung. Das lässt darauf deuten, dass der AG diese Lücke gerade auszunutzen versucht. Auch eine öffentlich beglaubigte Absichtserklärung liegt hier scheinbar nicht vor.
Ob eine betriebsbedingte Kündigung im Vorfeld zulässig wäre, und wie man die Initiierung nachweisen kann, würde ich daher tatsächlich bei einem Arbeitsrechtler erfragen. Auch wenn es sich in 3b zunächst anders liest, vielleicht reichen die bereits vollzogenen Handlungen ja für den Kündigungsschutz aus.
Auch kann ich nicht beantworten, ob vor der Einladung zur Versammlung schon von einer Behinderung der BR-Arbeit gesprochen werden kann - auch das wäre in dem Zusammenhang zu prüfen.
Unabhängig davon würde ich aber mal ein Augenmerk darauf legen, ob überhaupt die Voraussetzungen einer betriebsbedingten Kündigung vorliegen.
- liegt ein dringendes betriebliches Erfordernis zu Grunde?
- wurde eine Sozialauswahl getroffen?
- fällt eine dauerhafte Beschäftigungsmöglichkeit weg?
- wurde eine alternative Beschäftigung geprüft?
Denn eine Kündigung in diesem Zusammenhang macht vielleicht Hoffnung, dass es sich um eine Affekthandlung des AG handelt, deren Voraussetzungen er nicht hinreichend geprüft hat.
Aber im Grunde ist es eh müßig das hier zu fragen, denn allein schon aufgrund der Kündigungsschutzklage sollte der Betroffene unverzüglich Rechtsbeistand aufsuchen. Der gewählte Arbeitsrechtler kann und wird sicher all diese Fragen überprüfen, und zwar verbindlicher als wir das hier im Forum tun können.
24.04.2024 um 11:47 Uhr
"Wo kann ich das konkret nachlesen? Ich finde leider keine Rechtsquelle"
https://www.brwahl.de/kandidaten/kuendigungsschutz-wahlvorstand-betriebsrat
§ 15 KSchG - lies dir hier vor allem den Punkt 3b durch...
24.04.2024 um 11:52 Uhr
den Sachstand hatte ich auch. Leider greift dann noch nicht der § 15 KSchG. Oder hab ich was übersehen?
... Die Kündigung eines Arbeitnehmers, der Vorbereitungshandlungen zur Errichtung eines Betriebsrats oder einer Bordvertretung unternimmt <<< UND >>>eine öffentlich beglaubigte Erklärung mit dem Inhalt abgegeben hat, dass er die Absicht hat, einen Betriebsrat oder eine Bordvertretung zu errichten, ist unzulässig....
24.04.2024 um 11:57 Uhr
Korrektur: Muschelschubser hat Recht. Punkt 3b ist in deinem Fall eher ein stumpfes Schwert. Trotzdem in jedem Fall KSK einreichen.
24.04.2024 um 12:08 Uhr
- Gibt es noch eine Chance, die Kündigung aufgrund nachweislicher Pläne, einen BR gründen zu wollen, platt zu machen? Zitat testacount nein eine Kündigung kann man nicht platt machen sondern diese durch eine Kündigungsschutzklage wehren. Geschieht dies nicht innerhalb von drei Wochen ist die Kündigung durch!
Durch das Betriebsrätemodernisierungsgesetz werden auch schon diejenigen geschützt, die Vorbereitungen zur Errichtung eines Betriebsrats unternehmen und die öffentlich beglaubigte Erklärung abgeben, einen Betriebsrat errichten zu wollen. Quelle: WAF
Ich sehe gute Chancen für den Kollegen! Aber wie gesagt....Rechtsanwalt und Kündigungsschutzklage!
24.04.2024 um 12:36 Uhr
"Durch das Betriebsrätemodernisierungsgesetz werden auch schon diejenigen geschützt, die Vorbereitungen zur Errichtung eines Betriebsrats unternehmen und die öffentlich beglaubigte Erklärung abgeben, einen Betriebsrat errichten zu wollen."
Da bist du, wie ich eingangs auch, auf dem Holzweg.
"Die Kündigung eines Arbeitnehmers, der Vorbereitungshandlungen zur Errichtung eines Betriebsrats oder einer Bordvertretung unter- nimmt und eine öffentlich beglaubigte Erklärung mit dem Inhalt abgegeben hat, dass er die Ab- sicht hat, einen Betriebsrat oder eine Bordvertre- tung zu errichten, ist unzulässig, !!!!!soweit sie aus Gründen erfolgt, die in der Person oder in dem Verhalten des Arbeitnehmers liegen!!!"
Kündigungsschutzgesetz-Betriebsrätemodernisierungsgesetz
Hier wurde jedoch nicht personenbedingt sondern betriebsbedingt gekündigt.
24.04.2024 um 12:55 Uhr
Okay das ,,betriebsbedingt" hatte ich übersehen! :-) @testacount gab es denn mehrere Kündigungen oder nur die eine?
24.04.2024 um 13:15 Uhr
die Chance ist doch relativ hoch, das der AG hier das Gesetz aushebeln will. Eine betriebsbedingte Kündigung genau zu dem Zeitpunkt, wo ein BR gegründet werden soll? Wäre schon ein seltsamer Zufall. Daher dem RA den Hinweis geben, das man ggf. von einem Versuch einer "illegalen" Kündigung ausgeht und der weiß dann hoffentlich, welche Punkte er abchecken muss.
24.04.2024 um 14:42 Uhr
Auf jeden Fall Kündigungsschutzklage einreichen. Es wäre nicht der erste Arbeitgeber, der die Sozialauswahl nicht korrekt durchgeführt hat oder aber nicht korrekt angewendet hat.
24.04.2024 um 14:45 Uhr
@ Tagträumer: Wer benötigt eigentlich Dich? Ich hätte lieber einen Pickel am Arsch als Dich in der Firma.
24.04.2024 um 14:56 Uhr
@kainil don´t feed the troll Tagträumer_9, der Admin wird diese unsinnige Antwort bestimmt löschen, am besten ignorieren und statt zu antworten besser dem Admin melden, ist effektiver
Gruß Galaxy
24.04.2024 um 15:03 Uhr
@moreno : es gab nur die eine betriebsbedingte Kündigung. KSK wurde bereits eingereicht.
24.04.2024 um 15:09 Uhr
testacount vielleicht hältst Du uns ja auf dem laufenden wie die Sache ausgegangen ist! Wäre der Kollege auch gekündigt worden wenn er die Wahl nicht initiiert hätte? Gibt es vergleichbare AN die sozial weniger schützenswert sind durch Betriebszugehörigkeit oder soziale Verpflichtungen?
24.04.2024 um 15:34 Uhr
Liebe Foren-Mitglieder, jeder Einzelne von euch ist ein wertvolles Mitglied unserer Gemeinschaft. Lasst uns gemeinsam dafür sorgen, dass unser BR-Forum ein Ort des Respekts, der Höflichkeit und der Freundlichkeit ist. Tauscht gerne eure Ideen und Meinungen aus, tut dies aber bitte stets in einer respektvollen Weise. Jeder von uns trägt zu einem vielfältigen und bereichernden Diskussionsklima bei. Wenn es Meinungsverschiedenheiten gibt, geht bitte respektvoll miteinander um. Gemeinsam können wir dieses Forum zu einem Ort machen, an dem wir uns gegenseitig unterstützen und voneinander lernen können. Viele Grüße, Euer Marketing-Team der W.A.F.
24.04.2024 um 16:09 Uhr
Ja, der Ausgang würde mich auch brennend interessieren. Leider bekommt man in den meisten Fällen ja keine Rückmeldung.
25.04.2024 um 09:09 Uhr
Ja, der Informationrücklauf ist sichergestellt.
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