Schulung des Wahlvorstandes - Wie sollten wir gegenüber der GL argumentieren?
Habe da gleich das nächste Problem. Wir haben den kompletten Wahlvorstand zur Schulung angemeldet ( 3MA). Zwei davon haben in 2008, als unser BR erstmals gewählt wurde eine Infoveranstaltung der IGM zur BR-Wahl besucht und wir wurden während der gesamten Wahl von der IGM betreut. Nach Meinung der GL ist es nicht notwendig diese beiden nochmals auf Schulung zu schicken. Nach unserer Auffassung ( WV) besteht durchaus die Notwendigkeit zur Schulung um die Wahl ordnungsgemäß durchzuführen. Wie seht ihr das? Wie sollten wir gegenüber der GL argumentieren?
Community-Antworten (4)
06.01.2010 um 16:41 Uhr
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06.01.2010 um 17:21 Uhr
@Solarkrieger Die einschlägigen Kommentare sagen alle aus, dass die Wahl ein so seltenes Ereignis im Leben eines WVM ist, dass Schulungen notwendig sind - auch wenn sie wiederholt besucht werden.
06.01.2010 um 20:31 Uhr
Zumal eine infoveranstaltung keine Schulung im eigentlichen Sinne ist und dann auch noch von einer Gewerkschaft. Die macht und darf auch nur ihre eigenen Politik. Sucht euch ein überparteiliches unabhängiges Unternehmen zur Schulung. Habt mehr davon und seit dann nicht nur der verlängerte Arm einer Organisation. Gewohnt entspannte Atmosphäre gibts z.B. bei der W.A.F.
Sind alles Arbeitsplätze.
Grüssle Allerseits
06.01.2010 um 20:56 Uhr
@Solarkrieger Wer ist wir haben den Kompletten WV zur Schulung geschickt? Hat der BR den Beschluss nach 37,6 BetrVG gefasst und den Wahlvorstand zur Schulung geschickt (dieser Beschluss geht übrigens nur wenn alle aus dem WV auch im BR sind), oderhat der WV einen Beschluss nach § 20,3 BetrVG gefasst und den WV zur Schulung entsand? Je nachdem sollte der entspechende Vorsitzende dem AG mal deutlich machen das dies eine Behinderung der Betriebsratswahl ist und ihm zugleichden §119 BetrVG zeigen.
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