W.A.F. LogoSeminare

Änderungen im Zeiterfassungssystem - Kann unsere Personalabteilung das ohne Absprache einfach machen?

S
Solarkrieger
Jan 2018 bearbeitet

Hallo Kollegen,

bei einigen unserer MA wurde durch die Personalabteilung wurde das Zeitjournal rückwirkend abgeändert, sodass einige Kollegen mit Minusstunden ins neuee Jahr gestartet sind. Keiner der betroffenen wurde im Vorfeld informiert, auch nicht der Betriebsrat. Lediglich die Schichtleiter haben eine nachträgliche Information bekommen. Meine Frage nun dazu. Wie ist es rechtlich zu beurteilen? Kann unsere Personalabteilung das ohne Absprache einfach machen? Nach meinere Auffasung ist der BR hier voll im MBR. Hat eventuell jemand ein Urteil wo ein solcher Fall behandelt wurde. VG, der Solarkrieger

5.67407

Community-Antworten (7)

K
Kölner

06.01.2010 um 15:02 Uhr

@Solarkrieger BV? Was war der Grund für die Änderungen?

S
Solarkrieger

06.01.2010 um 16:22 Uhr

Grund für die Änderung war folgender. Wir bekommen für Arbeit an Feiertagen Zuschläge und zusätzlich einen Zeitausgleich von 8 Stunden. Die Stunden wurden auch bei Urlaub gut geschrieben. Das ist nach Aussage der GL aber ein Systemfehler gewesen. Somit wurde den Kollegen die an einem Feiertag Urlaub genommen hatten und die 8 Stunden Zeitausgleich bekamen nachträglich gestrichen. Das es gesetzlich stimmig ist den Zeitausgleich nicht zu gewähren ist uns bewußt, aber das ganze dann rückwirkend zu Ungunsten der MA abzuändern ist M.E. nicht richtig.

E
Erwin

06.01.2010 um 16:39 Uhr

@Solarkrieger

Habt ihr eine BV zu diesen Thema/ Zeiterfassung?? Sollte man haben, wenn ja, was ist dort bezgl. ggf. notwendiger Korrekturen geregelt (sollte geregelt sein, damit eben nicht der AG hier alleine eingreifen und ändern kann). Was ist dort geregelt zu dem angesprochenen Fall "für Arbeit an Feiertagen Zuschläge und zusätzlich einen Zeitausgleich von 8 Stunden. Die Stunden wurden auch bei Urlaub gut geschrieben."

Handelt der AG nun abweichend von der BV, wäre dieses nicht zulässig und ihr solltet/ müsstet auf Einhaltung der BV drängen. Wenn der AG heute der Meinung ist damals etwas fehlerhaftes vereinbart und abgeschlossen zu haben, müsste er die BV unter Beachtung der anzuwendenden Regelungen kündigen.

Hat der AG in der Vergangenheit dfie auch bei Urlaub immer alles gutgeschrieben und gezahlt, dürfte betriebliche Übung entstanden sein, auf welche sich der AN berufen müsste, nitfalls im Klageweg und dann seine Ansprüche verlangen/ einfordern.

Wenn es nur tatsächlich ein Systemfehler war und in der BV dieses so nicht vereinbart war, müsste man prüfen, ob auch dann ggf. betriebliche Übung enstanden ist, da/weil der AG den Systemfehler in der Vergangenheit vielleicht akzeptiert hat. Das wäre dann aber ein Fall für den Anwalt. Hat der BR Kontakte zur Gewerkschaft, kann/ sollte er die Rechtsanteilung der Gewerkschaft einbinden und um Klärung der Rechtslage bitten.

Bitte aber voher genau prüfen, was steht in der BV? Wurde alles so eingehalten??

In einer BV zum Thema "Zeiterfassung" sollte/ müsste drin stehen, dass notwenige Änderungen immer nur nach Rücksprache mit BR erfolgen dürfen.

S
Solarkrieger

06.01.2010 um 16:48 Uhr

Den Abschluss einer BV zum Thema hat der BR zwar angestrebt, aber bis jetzt haben wir eine solche noch nicht. Die betribliche Übung kam uns da auch in den Sinn, wir müssen es aber beweisen können, dass es so gelaufen ist. Ich danke erstmal für die schnellen Antworten und werde auf jenden Fall den Kontakt zur Gewerkschaft suchen

K
Kölner

06.01.2010 um 17:19 Uhr

@erwin ...viel zu langer Text

E
Erwin

06.01.2010 um 17:23 Uhr

@Kölner

...diese Bewertung sollte man doch dem Fragesteller überlassen. Dem ist er aber offenbar nicht zu lang. Ich habe vielmehr den Eindruck, er scheint doch viel gutes und offenbar sogar teils neues erfahren zu haben. Damit wäre er nicht zu lang.

K
Kölner

06.01.2010 um 17:23 Uhr

@erwin Du hast die Forumsregelungen der WAF noch nicht verinnerlicht!

Ihre Antwort