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Zustellung von Dienstanweisungen; Mitarbeiter hat die Dienstanweisung nicht erhalten und Chef meint diese erteilt zu haben - deswegen Abmahnung?

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pinamerle
Jan 2018 bearbeitet

gibt es einen bestimmten Prozess nachdme eine Dienstanweisung an den Mitarbeiter gegeben werden muss? Wie ist es wenn Aussage gegen Aussage steht. Mitarbieter hat die Dienstanweisung nicht erhalten und Chef meint diese erteilt zu haben? Jetzt soll es Abmahnungen geben - ist das rechtens?

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Community-Antworten (2)

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pitsieben

06.01.2010 um 10:50 Uhr

@ pinamerle, im folgenden Fall gibt es zwei §:

§ 1 Der Chef hat immer recht. § 2 Hat der Chef unrecht, tritt § 1 in Kraft.

Im Ernst: Gegen die Abmahnung kann der MA eine Gegendarstellung schreiben und diese entweder dem BR zur Aufbewahrung geben oder zur Personalakte geben. Im Falle einer Kündigung wird diese Gegendarstellung bei einer Klage von Gericht bewertet.

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Erwin

06.01.2010 um 10:52 Uhr

Wenn der AG sich bei/ wegen einer Abmahnung auf eine Dienstanweisung berufen möchte muss er ggf. belegen, dass diese dem AN bekannt sein müsste also Kenntnis dieser und dessen Inhalt hat/ haben müsste. Zum Beispiel weil diese auf einer Dienstbesprechung besprochen wurde usw.

Daher ist es immer am besten, den AN diese gegen Anerkenntnis bekannt zu geben.

Aber, der AG kann schlimsten Falles auch so abmahnen, dann müsste der AN dann vor das ArbG um diese aus der Personalakte wieder entfernt zu bekommen. Oder im Falle, dass diese Grund für eine Kündigung wird, sie dann im Rahmen der Kündigungsschutzklage als ungerchtfertigt angreifen.

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