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Gültigkeit eines Zwischenzeugnisses?

B
belli
Jan 2018 bearbeitet

Hallo, ein MA möchte zwecks Bewerbung um einen anderen Arbeitsplatz vom AG ein Zwischenzeugnis haben. Wie oft muß der AG dieses ausstellen bzw wie lange ist ein vor ca. 3 Jahren ausgestelltes Zwischenzeugnis "gültig" ? Danke für Antworten.

4.74102

Community-Antworten (2)

T
TROISDORFER

06.01.2010 um 10:28 Uhr

Das Zwischenzeugnis verliert erst die Gültigkeit nach Ausstellung eines Arbeitszeugnis .

P
pitsieben

06.01.2010 um 10:32 Uhr

@ belli, der MA muss einen "triftigen Grund" zur Ausstellung des Zwischenzeugnisses haben.

Ein solcher kann beispielsweise sein: Wechsel des Vorgesetzten, Stellen- oder Aufgabenwechsel, Betriebsübergang, Insolvenz, Stellensuche, Vorlage bei Behörden, Versetzung, Wehr- oder Zivildienst, Beförderung, Elternzeit, Auslandsentsendung, Freistellung oder ein bevorstehendes Ausbildungsende.

Es gibt also keine Einhaltung einer Frist.

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