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Fristen für die Erstellung eines Zwischenzeugnisses?

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pitb2001
Jan 2018 bearbeitet

Hallo, ein Mitarbeiter hat nach Führungskräftewechsel vor gut einem halben jahr ein Zwischenzeugniss gefordert, dieses bis heute noch nicht erhalten, obwohl schon 2-3 mal nachgefragt. Gibt es irgendwelche Fristen, in denen der AG das zeugnis ausstellen muss???

Danke

3.08701

Community-Antworten (1)

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pirat

12.02.2008 um 07:54 Uhr

@pitb2001

Nach § 630 BGB und § 109 Gewerbeordnung muss der Arbeitgeber jedem Arbeitnehmer ein Arbeitszeugnis ausstellen. Liegt ein triftiger Grund für die Erteilung eines Zwischenzeugnisses vor, hat der Arbeitnehmer auch ein Recht auf ein Zwischenzeugnis Urteil: BAG 1.10.1998 - 6 AZR 176/97.

Hinweis auf BAG und Frist setzen....Individualrecht!

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