Fristen für die Erstellung eines Zwischenzeugnisses?
Hallo, ein Mitarbeiter hat nach Führungskräftewechsel vor gut einem halben jahr ein Zwischenzeugniss gefordert, dieses bis heute noch nicht erhalten, obwohl schon 2-3 mal nachgefragt. Gibt es irgendwelche Fristen, in denen der AG das zeugnis ausstellen muss???
Danke
Community-Antworten (1)
12.02.2008 um 07:54 Uhr
@pitb2001
Nach § 630 BGB und § 109 Gewerbeordnung muss der Arbeitgeber jedem Arbeitnehmer ein Arbeitszeugnis ausstellen. Liegt ein triftiger Grund für die Erteilung eines Zwischenzeugnisses vor, hat der Arbeitnehmer auch ein Recht auf ein Zwischenzeugnis Urteil: BAG 1.10.1998 - 6 AZR 176/97.
Hinweis auf BAG und Frist setzen....Individualrecht!
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