Erstellt am 05.01.2010 um 16:28 Uhr von Kölner
@Rotzlöffel
Bis spätestens 31.05.10...
Erstellt am 05.01.2010 um 18:49 Uhr von rainerw
Um keine Mißverständnisse zu haben. Der jetzige BR bleibt bis zum 31.05.2010 im Amt, es sei denn er will früher zurück treten. Bleibt er bis dahin im Amt müsst ihr bis dahin eine Neuwahl über die Bühne haben, sonst seit ihr am folgetag Betriebsratslos.
Erstellt am 06.01.2010 um 08:50 Uhr von Rotzlöffel
Vielen Dank für die schnelle Auskunft.
Jetzt darf ich mich zwar wieder als "Besserwisser" beschimpfen lassen, aber meine Kollegen/innen dürfen mir dafür zur nächsten Sitzung einen Kuchen mitbringen und die immer wieder gerne vorgebrachte Behauptung unserer GF, wir würden sowieso nur Kaffee trinken u. Kuchen essen, könnte endlich mal umgesetzt werden. *lol*
Erstellt am 07.01.2010 um 16:17 Uhr von Rotzlöffel
Achtung!
Scheint doch nicht so eindeutig zu sein, wie allgemein vermutet wird.
Habe daher noch einmal mit unserem Rechtsanwalt gesprochen und anschließend im Fitting und Erfurter nachgelesen.
Demnach verhält es sich wie folgt:
Fitting: "Aus dem Gesetzeswortlaut ergibt sich nicht eindeutig, ob in den Fällen (kürzere od. längere Amtszeit) die Amtszeit des bestehenden, außerhalb des regelm. Wahlzeitraumes gewählten BR erst am 31. Mai des maßgebenden regelm. Wahljahres oder bereits mit der Bekanntgabe des Wahlergebnisses des neu gewälten BR endet. Das Wort "spätestens" kann jedoch nur im Sinn verstanden werden, dass die Bendigung der Amtszeit mit dem Ablauf des 31.Mai den Ausnahmefall darstellt und deshalb im Regelfall die Amtszeit früher endet. Als früherer Zeitpunkt kommt in Anlehnung an § 21 S.5 und § 22 nur der Zeitpunkt der Bekanntgabe des endgültigen Wahlergebnisses des neuen BR nach § 18 WO in Betracht. In den Fällen des § 21 S. 3 u. 4 endet deshalb die Amtszeit des außerhalb des regelm. Wahlzeitraum gewählten BR mit der Bekanntgabe des Wahlergebnisses des im maßgebenden folgenden regelm. Wahlzeitraum neu gewählten BR (BAG 28.09.83 AP Nr. 1 § 21 BetrVG 1972)
Erfurter Kommentar: Der außerhalb des regelm. Wahlzeitraums gewählte BR hat eine von § 21 S. 1 abweichende Amtszeit. Die Amtszeit eines außerhalb des regelm. Wahlzeitraums gewählten BR endet mit der Bekanntgabe des Wahlergebnisses des neu gewählten BR. Zwar bestimmen S. 3 und S. 4 ausdrückl. ledigl. den 31. Mai des Jahres für beide in § 13 III genannte Fälle als Amtszeitende. Das Wort "spätestens" weist jedoch darauf hin, dass mit dem 3. Mai nur die äußerste Grenze abgesteckt werden sollte. Als früherer Zeitpunkt kommt bei regelmäßig folgender Neuwahl in Anlehnung an S. 5 und § 22 allein die Bekanntmachung des Wahlergebnisses der Neuwahl in Betracht. Erfolgt eine Neuwahl nicht oder zu spät, greift die ausdrückl. durch S. 3 und S. 4 gezogene Grenze des 31. Mai des Jahres, in dem nach § 13 III eine Neuwahl zu erfolgen hat.
Fazit: Nicht spätestens am 31. Mai, sondern die Amtszeit endet bei uns am 16. Mai, da 2007 die Bekanntgabe des Wahlergebnisses am 16 Mai stattfand.
Erstellt am 07.01.2010 um 16:30 Uhr von nicoline
Rotzlöffel
*Nicht spätestens am 31. Mai, sondern die Amtszeit endet bei uns am 16. Mai, da 2007 die Bekanntgabe des Wahlergebnisses am 16 Mai stattfand.*
Achtung, keine Ironie: erklär mir mal bitte, aus welchem Satz Du das liest.
Erstellt am 08.01.2010 um 10:54 Uhr von Rotzlöffel
Hallo nicoline,
finde ich wirklich nett, dass du da noch mal nachfragst. Fasse es auch nicht als Ironie o. s.
Gängelei auf. Für Hilfe bin ich immer dankbar. Habe mich daher noch einmal damit beschäftigt und muß dir wohl Recht geben, dass meine zweite Schlussfolgerung falsch ist.
Hätte standhaft bleiben müssen und bei meiner ersten Einschätzung bleiben sollen.
Nach dem ich mir die Texte im Fitting u. im Erfurter zigmal durchgelesen habe, komme ich nun auch zu dem Ergebnis, dass die Amtszeit spätestens am 31. Mai endet. In der Praxis ist es allerdings so, dass i.d.R. die Wahl vorher stattfindet u. auch das Wahlergebnis vorher bekanntgegeben wird.
Irritiert wurde ich nur durch den Vermerk, dass sich aus dem Gesetzesentwurf nicht eindeutig ergibt, ob unsere Amtszeit - letzte Wahl fand ja außerhalb des regelmäßigen Wahlzeitraumes statt - erst am 31. Mai des jetzigen regelmäßigen Wahljahres od. bereits mit der Bekanntgabe des neu gewählten BR endet.
Würde ja dann auch heißen, da diesmal während des regelmäßigen Wahlzeitraums gewählt wird und vorausgesetzt, es kommt nichts außergewöhnliches (Eintritt eines Sonderfalls) dazwischen, die kommende Amtszeit des neuen BR genau vier Jahre nach dem Beginn der Amtszeit des jetzigen BR endet.
Beispiel: Beginn der Amtsperiode 06.05.2010; Ende der Amtsperiode 05.05.2014
Sollte ich wieder ein Denkfehler haben, bitte ich um Korrektur aber vor allem auch um Nachsicht.
Bin nämlich schon am Überlegen, ob mir nicht jemand etwas in den Kaffee geschüttet hat. *lol*
Erstellt am 08.01.2010 um 11:43 Uhr von rainerw
Vielleicht war es einfach nur zu wenig Kaffee. Jedenfallsjetzt passt´s.
Erstellt am 08.01.2010 um 14:49 Uhr von nicoline
*aber vor allem auch um Nachsicht. *
immer gerne ;-)))
*ob mir nicht jemand etwas in den Kaffee geschüttet hat.*
ist doch nun egal, Wirkung hat ja aufgehört, oder es war wirklich zu wenig. ;-)))
Erstellt am 08.01.2010 um 15:01 Uhr von Rotzlöffel
...ich habe die Ursache gefunden!
Statt meiner geliebten "Krönung" gab es letztens nur "Muckefuck".....grrrrrr!
...wenn man sich nicht selbst um alles kümmert, passiert so etwas.
Ich vermute, dass das wiederum mit der letzten Lohnkürzung zusammenhängt. ;-)