W.A.F. LogoSeminare

Bestallung, Wahlvorstandsmitglieder

M
mustafaa
Nov 2016 bearbeitet

Hallo : Meine frage: Wenn in eine Große Unternehmen Mehrere in Gewerkschaftlich Organisierte Fraksionen als Gewählte BR mitglieder sind,von denen Wahlvorstand und wahlvorstandmitglieder bestallt werden, sollen wie werden sich kleine Fraksionen an Wahlvorstand mitglieder versenden? Wenn Grosse gruppe der im BR organisiert ist, mit ihre mehrheit andere verhindert,wie sollen sie sich wehren? Durch Walvorstand mitgliederwahl innerhalb der BR,Gremium wegen einfache mehrheitswahl, haben die kleineren Fraktionen keine moglichkeit eine oder andere mitglieder zu versenden. Wen BR. aüs 33 Mitgliedern bestehen, Ene fraktion von 24 mitgliedern.andere mit 3, und mit 3, und mit 2 und 1, mitglieder haben, kann Grosse gruppe den zulassen den sie will, andere verhindern den sie nicht drin haben will. Was sagt der Gesetz dazu. wie regelt es?

87706

Community-Antworten (6)

C
Charlys

10.08.2013 um 17:31 Uhr

Der Betriebsrat wählt mit Mehrheitsbeschluss den Wahlvorstand. Da gibtbes keinen Minderheitenschutz. § 16 BetrVG Also alles ok

W
Watschenbaum

10.08.2013 um 17:50 Uhr

der Wahlvorstand ist für die ordnungsgemässe Durchführung der Wahl verantwortlich nicht mehr - nicht weniger deshalb ist auch völlig egal, wer jetzt im Wahlvorstand ist oder auch nicht,

H
Hartmut

10.08.2013 um 17:52 Uhr

Das ist ja ziemlich krass bei euch von der Verteilung her. Selbst wenn sich die Kleinen alle gegen die große "Fraktion" verbünden, steht es immer noch 9:24. Das heißt, sie brauchen noch 8 "Abtrünnige" um eine Abstimmung zu gewinnen .. hoffnungslos. Aber so ist das BetrVG.

C
Charlys

10.08.2013 um 18:43 Uhr

Watschenbaum, ganz egal ist es leider nicht. Denn wenn ein Mitglied meiner Liste im WV ist, könnte ich erfahren ggf früher welche Stützer wegen Doppelunterschriften angeschrieben werden. Das könnte mir einen Vortei, Zeitvorteil verschaffen diese zu überzeugen nur die Stützung meiner Liste aufrecht zu halten. Der WV darf zwar nicht solches weitergeben doch der Beweiß dascet solches macht dürfte nicht zu erbringen sein.

V
Valdi

10.08.2013 um 18:56 Uhr

Bei Abstimmungen spielen Fraktionen keine Rolle, es gibt Gesetze die beachtet werden muessen! Das ist die Aufgabe jedes BR's. Auch eine Mehrheit kann Recht nicht beugen. Spreche aus Erfahrung, vor 20 Jahren gab es noch BR-Fuersten, welche dachten, sie seihen das Gesetz. Habe damals Kopie vom Gesetz gemacht und schon lief es Gesetzeskonform. So ist unsere Demokratie / und das ist gut so.

W
Watschenbaum

10.08.2013 um 18:58 Uhr

wenn man bei jeder Wahl mafiöse Strukturen vermutet..............

Ihre Antwort

Verwandte Themen