Erstellt am 10.08.2013 um 15:31 Uhr von Charlys
Der Betriebsrat wählt mit Mehrheitsbeschluss den Wahlvorstand. Da gibtbes keinen Minderheitenschutz. § 16 BetrVG Also alles ok
Erstellt am 10.08.2013 um 15:50 Uhr von Watschenbaum
der Wahlvorstand ist für die ordnungsgemässe Durchführung der Wahl verantwortlich
nicht mehr - nicht weniger
deshalb ist auch völlig egal, wer jetzt im Wahlvorstand ist oder auch nicht,
Erstellt am 10.08.2013 um 15:52 Uhr von Hartmut
Das ist ja ziemlich krass bei euch von der Verteilung her. Selbst wenn sich die Kleinen alle gegen die große "Fraktion" verbünden, steht es immer noch 9:24. Das heißt, sie brauchen noch 8 "Abtrünnige" um eine Abstimmung zu gewinnen .. hoffnungslos. Aber so ist das BetrVG.
Erstellt am 10.08.2013 um 16:43 Uhr von Charlys
Watschenbaum, ganz egal ist es leider nicht. Denn wenn ein Mitglied meiner Liste im WV ist, könnte ich erfahren ggf früher welche Stützer wegen Doppelunterschriften angeschrieben werden. Das könnte mir einen Vortei, Zeitvorteil verschaffen diese zu überzeugen nur die Stützung meiner Liste aufrecht zu halten. Der WV darf zwar nicht solches weitergeben doch der Beweiß dascet solches macht dürfte nicht zu erbringen sein.
Erstellt am 10.08.2013 um 16:56 Uhr von Valdi
Bei Abstimmungen spielen Fraktionen keine Rolle, es gibt Gesetze die beachtet werden muessen! Das ist die Aufgabe jedes BR's. Auch eine Mehrheit kann Recht nicht beugen. Spreche aus Erfahrung, vor 20 Jahren gab es noch BR-Fuersten, welche dachten, sie seihen das Gesetz. Habe damals Kopie vom Gesetz gemacht und schon lief es Gesetzeskonform. So ist unsere Demokratie / und das ist gut so.
Erstellt am 10.08.2013 um 16:58 Uhr von Watschenbaum
wenn man bei jeder Wahl mafiöse Strukturen vermutet..............