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Mitbestimmung bei Überhangsmandat

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Florifrank
Nov 2020 bearbeitet

Guten Morgen Aufgrund eines Betriebsübergang zum 01.10 Sucht mein neuer AG neue Büroräume Da muss ich träger des Überhangsmandat mit Einbezogen werden ? Oder kann der machen was er will

LG Frank Wesner

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Community-Antworten (8)

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Kjarrigan

12.11.2020 um 09:27 Uhr

Wobei möchtest du einbezogen werden? Die Büro sucht der AG selber aus, aber wenn er welche gefunden hat kommen natürlich mehrere MB Tatbestände zum tragen u.a. Ordnung im Betrieb, Arbeitssicherheit, Pausenräume uvm.

K
kratzbürste

12.11.2020 um 10:08 Uhr

Du meinst sicherlich Übergangsmandat.

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Florifrank

12.11.2020 um 10:14 Uhr

Ja Übergangsmandat mein neuer ag sucht neue Räume und informiert nicht aber in der gleichen Stadt lg Frank

C
celestro

12.11.2020 um 10:36 Uhr

Worüber sollte er Deiner Meinung nach informieren? Über die Tatsache des Suchens bist Du ja scheinbar informiert (durch den AG?). Und solange er nichts gefunden hat, soll er Dir ... was mitteilen?

F
Florifrank

12.11.2020 um 11:19 Uhr

Anbindung öffentliche V. grösse der Räume inkl. Aufteilung .... lg frank

C
celestro

12.11.2020 um 11:24 Uhr

Du schreibst "er sucht" ... das heißt "hat noch nicht gefunden" / "noch nicht unterschrieben". Wie soll er da diese Informationen überhaupt liefern können?

F
Florifrank

12.11.2020 um 11:47 Uhr

hat schon was gefunden und schon besichtigt

C
celestro

12.11.2020 um 11:53 Uhr

und auch schon gekauft / gemietet? Dann wäre es anschließend am AG, Dich / Euch zu informieren.

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