Erstellt am 04.01.2010 um 14:42 Uhr von Rätin
Wenn die Rahmenvereinbarung mit BR vereinbart wurde, ist das zwar blöd, aber meistens gibt es da ja eine Salvatorische Klausel... in § 87 Abs. 10 und 11 BetrVG seid ihr eindeutig in der Mitbestimmung. Habt ihr schon darübernachgedacht diese Vereinbarung zu kündigen (oder anzudrohen? wirkt manchmal auch ganz gut). Wenn ihr Mitarbeiter habt, die in einer Gewerkschaft sind, können die sie dort Unterstützung, Rechtsberatung einholen und gegebenenfalls individuell juristisch dagegenvorgehen... man müsste sich auch die Arbeitsverträge ansehen und den genauen Wortlaut der Rahmenvereinbarung. Anwaltschaftliche Beratung könnt ihr jederzeit einholen, wenn ihr Euch sonst nicht einigen könnt. Fragen zur Lohngestaltung wären jedenfalls Einigungsstellenfähig... Gruß, Rätin
Erstellt am 05.01.2010 um 00:35 Uhr von paula
will der AG küzen oder komplett streichen?
Für die Taktik eine nicht unerhebliche Frage....
Erstellt am 05.01.2010 um 09:34 Uhr von NiemandXXL
Löhne und Gehälter können nicht durch BV gergelt werden, sondern durch die Tarifparteien oder einzel vertraglich durch jeden einzelnen Mitarbeiter, aber niemanls durch den BR. Alles was hier vereinbart wird ist Humbug und nicht das Papier wert auf dem es geschrieben ist.
Erstellt am 05.01.2010 um 09:52 Uhr von Kölner
@NiemandXXL
So eine Aussage ist natürlich absoluter Humbug und völliger Quatsch.
Kollegin/Kollege:
Es geht ja um den variablen Teil des Gehaltes. Wenn man sich mit § 87 Abs. 1 BetrVG ein wenig beschäftigt, dann wird das klarer.
Auch sollte man den § 77 Abs. 3 BetrVG dispositiv betrachten - nicht normativ. Gerade die letztjährigen Urteile haben dies deutlich gemacht.