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Kürzung Provisionen - nicht mitbestimmungspflichtig?

H
hansemerkur
Jan 2018 bearbeitet

wir sind ein Call Center und ein Teil der Gehälter sind Provisonen. Die GL will nun diese kürzen und beruft sich darauf dass die nicht mitbestimmungspflichtig ist, weil in der Rahmenvereinbarung steht: "Provisonen können von der GL jederzeit gestrichen werden". Der jetzige BR sieht dass anders. Womit können die die Mitbestimmungspflicht erreichen?

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Community-Antworten (4)

R
Rätin

04.01.2010 um 15:42 Uhr

Wenn die Rahmenvereinbarung mit BR vereinbart wurde, ist das zwar blöd, aber meistens gibt es da ja eine Salvatorische Klausel... in § 87 Abs. 10 und 11 BetrVG seid ihr eindeutig in der Mitbestimmung. Habt ihr schon darübernachgedacht diese Vereinbarung zu kündigen (oder anzudrohen? wirkt manchmal auch ganz gut). Wenn ihr Mitarbeiter habt, die in einer Gewerkschaft sind, können die sie dort Unterstützung, Rechtsberatung einholen und gegebenenfalls individuell juristisch dagegenvorgehen... man müsste sich auch die Arbeitsverträge ansehen und den genauen Wortlaut der Rahmenvereinbarung. Anwaltschaftliche Beratung könnt ihr jederzeit einholen, wenn ihr Euch sonst nicht einigen könnt. Fragen zur Lohngestaltung wären jedenfalls Einigungsstellenfähig... Gruß, Rätin

P
paula

05.01.2010 um 01:35 Uhr

will der AG küzen oder komplett streichen?

Für die Taktik eine nicht unerhebliche Frage....

N
NiemandXXL

05.01.2010 um 10:34 Uhr

Löhne und Gehälter können nicht durch BV gergelt werden, sondern durch die Tarifparteien oder einzel vertraglich durch jeden einzelnen Mitarbeiter, aber niemanls durch den BR. Alles was hier vereinbart wird ist Humbug und nicht das Papier wert auf dem es geschrieben ist.

K
Kölner

05.01.2010 um 10:52 Uhr

@NiemandXXL So eine Aussage ist natürlich absoluter Humbug und völliger Quatsch. Kollegin/Kollege: Es geht ja um den variablen Teil des Gehaltes. Wenn man sich mit § 87 Abs. 1 BetrVG ein wenig beschäftigt, dann wird das klarer.

Auch sollte man den § 77 Abs. 3 BetrVG dispositiv betrachten - nicht normativ. Gerade die letztjährigen Urteile haben dies deutlich gemacht.

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