Betriebsratsgehalt freigestelltes BR-Mitglied - Gleichbehandlung?
Ist es möglich sich auf Gleichbehandlung zu berufen bei der Gehaltshöhe von freigestellten Betriebsratsmitgliedern? Folgender Fall: Freigestelltes BR-Mitglied seit 4 1/2 Jahren, bezieht ein recht üppiges Gehalt und hat zudem einen Firmenwagen. Der Kollege ist ursprünglich Verkäufer mit Tarifgehalt und entsprechenden Provisionen. Da ich ebenfalls Verkäufer mit Tarifgehalt und entsprechenden Provisionen bin aber nur knapp über Tarif im Monat bekomme. Habe das Gefühl das generell die Diskussion der Gehaltsgestalltung von freigestellten Betriebsräten unter dem Deckmäntelchen der Verschwiegenheit geführt wird. Würde mich über aussagekräftige Antworten freuen.
Community-Antworten (3)
12.12.2006 um 17:51 Uhr
@Astrohmann Dieser Neid! ...das BR-Mitglied DÜRFTE noch nicht einmal benachteiligt werden. § 78 BetrVG und einschlägige Kommentierungen zum § 38 BetrVG machen das möglich und könnten helfen, Deinen Frust zu versachlichen!
13.12.2006 um 13:50 Uhr
Lieber Kölner Das Wort "Neid" ist in so einem Fall immer schnell auf dem Tisch. Genau solche Aussagen sorgen dafür das kaum jemand offen über so ein prekäres Thema redet. Mir geht es hier um eine gerechte Lösung gerade für Provisionsverkäufer. Der Kollege mit dem "üppigen Gehalt" bekommt dieses seit ca. 4 1/2 Jahren. Genau in diesen 4 1/2 Jahren ist das Durchschnittsgehalt der Verkäufer in unserem Betrieb durch versteckte Provisionskürzungen um 30% gesunken. Das BR-Mitglied darf weder benachteiligt noch begünstigt werden. Da ich noch nicht so viel BR-wissen habe (6 Monate im BR), stellt sich mir die Frage: Werde ich benachteiligt oder der Kollege begünstigt? Übrigens ist das kein Frust sondern eine Aufgabe die ich lösen werde.
25.12.2006 um 21:18 Uhr
Hallo Astrohmann, unabhängig von allen rechtlichen Gesichtspunkten :-), kann ich Deinen "Frust" schon verstehen. Natürlich kann ich nicht beurteilen, ob der Firmenwagen (Vorsitzende/r- freigestellte des BR´s) schon immer zu den Gepflogenheit in Euren Unternehmen gehörte. Ein sogenanntes üppiges Gehalt ist auch nicht zu definieren. Aber leider kommt mir hier der Verdacht schon auf, dass bei einer 30% Verschlechterung des Entgelds für Provisionsverkäufer im genannten Zeitraum, unabhängig von den Rechten des BR aus § 87 Abs. 1 Ziff. 10 BetrVg, hier schon einiges im Argen liegt. Auch wäre es einmal interesant wie Deine restlichen Kollegen/innen aus dem BR dies sehen? (im Zweifelsfall weise Sie dezent über den § 80 Abs. 2 Satz 2 BetrVG darauf hin und stelle dann intern Deine Fragen) Ohne altklug und besserisch erscheinen zu wolllen, siehe diese Aufgabe nicht als DEINE Aufgabe, versuche es als Eure Aufgabe zu verkaufen....
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