Ist es möglich sich auf Gleichbehandlung zu berufen bei der Gehaltshöhe von freigestellten Betriebsratsmitgliedern? Folgender Fall: Freigestelltes BR-Mitglied seit 4 1/2 Jahren, bezieht ein recht üppiges Gehalt und hat zudem einen Firmenwagen. Der Kollege ist ursprünglich Verkäufer mit Tarifgehalt und entsprechenden Provisionen. Da ich ebenfalls Verkäufer mit Tarifgehalt und entsprechenden Provisionen bin aber nur knapp über Tarif im Monat bekomme.
Habe das Gefühl das generell die Diskussion der Gehaltsgestalltung von freigestellten Betriebsräten unter dem Deckmäntelchen der Verschwiegenheit geführt wird.
Würde mich über aussagekräftige Antworten freuen.