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Kündigung eines BR Mitgliedes - weil er zu spät seinen Krankenschein eingereicht hat?

N
Nobbi
Jan 2018 bearbeitet

Kann der Arbeitgeber ein BR Mitglied kündigen, weil er zu spät seinen Krankenschein eingereicht hat, fristlos, ersatzweise form - und fristgerecht. Er soll seine AU im wiederholten Fall zu spät abgegeben haben, desweiteren werden noch weitere Abmahnungen aufgeführt unter anderen das er unentschuldigt gefehlt haben soll bei einer BR- Sitzung.

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Community-Antworten (4)

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Erwin

04.01.2010 um 10:45 Uhr

@nobbi

JA !!! BRM sind auch AN mit den gleichen Rechten und PFLICHTEN, sollte ein BRM auch wissen. :-(

Die einzige Frage wäre ggf. hätte dieser Grund u.U. erst nochmals abgemahnt werden müssen, doch wenn bereits Abmahnungen wegen "Zuspätkommen" vorliegen dürfte hier diese ggf. entbehrlich sein. Notfalls enbtscheidte hier aber dann ein ArbG.

Was mich etwas irritiert ist deine Aussage, dass offenbar mehrere Abmahnungen vorliegen. Ein BRM hat eigentlich auch eine gewisse Vorbildfunktion, so sehe ich es. Da passen dann berechtigte Abmahnungen nicht ganz dazu.

Der AG muss nur den § 103 BetrVG anwenden, doch da der AG die Kündigung , fristlos ersatzweise form - und fristgerecht gekündigt hat, kennt er sich mit den BetrVG wohl aus.

T
Tanzbär

04.01.2010 um 13:10 Uhr

Trotzdem verstehe ich die Abmahnung wegen unentschuldigten Fehlens bei einer BR-Sitzung nicht. Kann mir das jemand erklären?

E
Erwin

04.01.2010 um 15:14 Uhr

@Tanzbär

ist eigentlich schon sehr einfach.

Grundsätzlich besteht auch für BRM eine Arbeiitspflicht mit allem drumm und drann. Er wird nur für die Zeit der BR-Sitzungen hiervon befreit/ freigestellt.

Beginnt die BR-Sitzung nun um 08:00 Uhr, ist er ab dieser Zeit für die Teilnahme an von der Arbeitspflicht freigestellt. Kommt er nun erst um 08:30 Uhr zur BR-Sitzung, also 30 Minuten zu spät und war nicht am Arbeitsplatz, hat er eine Arbeitspflichtverletzung (Zuspätkommen) denn er wäre ja nur für die Teilnahme an der BR-Sitzung freigestellt gewesen, nicht für das längere schlafen. Folglich Abmahnung für zuspätkommen.

Hiert kann nun auch der BR oder BRV sagen, nun gut ich entschuldige das Zuspätkommen, denn er hätte ja eigentlich kurzfristig ein Ersatzmitglied für diese 30 Minuten laden müssen. Damit ein Arbeitsausfall für den AG.

T
Tanzbär

05.01.2010 um 09:45 Uhr

@Erwin Ok, wenn auch vielleicht ein etwas konstruiertes Beispiel, denn die meisten, die "unentschuldigt" fehlen, gehen in diesem Moment ihrer Arbeit nach, denn sie meinen, dass sonst die deutsche Wirtschaft zusammenbricht, wenn sie das nicht täten. Zumindest habe ich das so kennengelernt. Schlimmstenfalls vorher ein Telefonanruf: "Muss ich wirklich kommen? Ich kann im Moment hier nicht weg ..." Und in diesen Fällen ist der Arbeitgeber m. E. raus, das geht den gar nichts an.

Aber klar, so, wie du das geschildert hast, man kennt eben nicht die genauen Gründe, was da vorgefallen ist.

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