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BRM - Aufwandsentschädigungen in Elternzeit

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notnagel
Jan 2018 bearbeitet

Hallo, kann ein in Elternzeit aktives BRM Aufwandsentschädigungen erhalten? Und wenn ja, welche?

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Community-Antworten (5)

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monalisa

29.12.2009 um 22:02 Uhr

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notnagel

29.12.2009 um 22:12 Uhr

Vielen Dank für den Hinweis. Die Fako-Erstattung hatte ich mir schon fast gedacht. Aber gibt es noch mehr, z.B. denke ich da an die vielen Stunden, ca. 3-4/Wo. Oder BRM als Ehrenamt, was ist da mit der Ehrenamtspauschale? Gruß

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monalisa

29.12.2009 um 22:24 Uhr

@notnagel, die Elternzeit wird bereits "finanziert", da geht nix mit 'Ehrenamtpauschale', auch keine Stundengutschrift. Hier kommt das Wörtchen "Ehrenamt" voll zur Geltung! Anzubieten hätte ich noch evtl. eine Übernahme der Kinderbetreuungskosten während der Wahrnehmung des Ehrenamtes durch den AG.... :-))

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notnagel

29.12.2009 um 22:41 Uhr

@monalisa nun ja die Elternzeit wird max. 14 Mon. mit Elterngeld finanziert, und wenn mann dann bis zum 2. o. 3. Lj. des Kindes dennoch BR-Arbeit macht, wirds für 8 Mon. n´bißchen eng. Gruß

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Mainpower

30.12.2009 um 21:19 Uhr

Hallo, mit verlaub, wenn man 2-3 Jahre zu Hause bleiben will, was ich für die Kindererziehung als gut empfinde, ist man doch so lange von der Basis weg dass gar kein einblick in das Betriebsgeschehen mehr da ist. Da sollte man doch einem Ersatzmitglied den Weg frei machen.

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