Kurzform eines komplexen Themas: AG möchte eine Betriebsvereinbarung. BR verzögert diese aus guten Gründen, da Schutz der MA nicht gegeben ist. AG schließt diese BV mit einer anderen Tochter seines Unternehmens ab und teilt zum 1.1.10 den Betriebsübergang zu dieser Tochter mit. Frage: Ist es möglich den Beschluss zu dieser BV beim anderen Betriebsrat überprüfen zu lassen? Es ergeben sich berechtigte Zweifel bezüglich rechtzeitiger Ladung der Mitglieder und fehlender Beschlussfähigkeit. Wer kann eine Überprüfung fordern? In welcher Form?