Muss bei einem zugewiesener Besprechungsraum der Sichtschutz gewahrt sein?
Uns wurde ein neues BR Büro zugewiesen mit 3 Arbeitsplätze. Dem haben wir nur zugestimmt wenn uns der Besprechungsraum zwei räume weiter auch zugewiesen wird. das hat der AG getan, sie wollen dort aber die Fenster und die Tür nicht bekleben, mit der Begründung s würde dort noch dunkler dort sein und das der Raum ja auch noch von anderen genutzt wird. Haben wir ein Recht auf Beklebung der Flächen?
Community-Antworten (7)
09.11.2020 um 16:30 Uhr
Ich würde sagen, wenn alle anderen Besprechungsräume blickdicht sind, dann ja. Ansonsten nicht.
10.11.2020 um 05:12 Uhr
Das dürfte darauf ankommen für was der Raum genutzt werden soll und ob er ständig vom AG kontrolliert werden kann.
10.11.2020 um 08:30 Uhr
Es gibt auch noch die Möglichkeit von Plissees. Da wäre man flexibel.
10.11.2020 um 09:53 Uhr
Hängt auch von den Gegebenheiten ab. Wenn Ihr z.B. immer eure Tagesordnung auf einem Bildschirm projiziert, und der so hängt, dass man ihn von außen sehen kann, dann würde das m.E. nach ein Recht auf Verdeckung begründen. Oder z.B. die Plätze so nahe an der Scheibe sind, dass man von außen Text auf einem Papier lesen kann. Aber dann würde ich auch erstmal über sowas wie Plissees nachdenken.
10.11.2020 um 12:04 Uhr
Wir nutzen den Raum für die Ausschüsse und wenn sich ein/eine Kollege*in an uns wendet. Unser Büro wäre zu klein dafür. Wir sind der Auffassung das das von Rechtswegen schon sein muss um die Anonymität der Besucher zu wahren
10.11.2020 um 12:21 Uhr
"Wir sind der Auffassung das das von Rechtswegen schon sein muss um die Anonymität der Besucher zu wahren"
Aus welchem § sollte sich die Wahrung der Anonymität der Besucher des BR ergeben? Und wie schmuggelt Ihr die generell in die Räume? Denn ein Sichtschutz am Raum reicht ja nicht, wenn die Besucher auf dem Weg dahin durch die Gänge laufen.
10.11.2020 um 14:34 Uhr
Zumal, wenn es ein Kollege ist, dieser sich ja auch vorher beim Vorgesetzten abmelden muss. Cheffe, ich gehe mal zum BR.
Ansonsten reichen Plissees, Jalousien, Gardinen um eine Sichtschutz zu gewähren. Und ja, für die Sitzung bei einen von außen einsehbaren Raum (wir haben viele "Glaskästen" als Besprechungsräume, in die kann jeder hineinsehen) sehe ich einen Sichtschutz als zwingend notwendig an.
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