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Dieser Beitrag ist vor 5 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Muss bei einem zugewiesener Besprechungsraum der Sichtschutz gewahrt sein?

G
Gornott66
Nov 2020 bearbeitet

Uns wurde ein neues BR Büro zugewiesen mit 3 Arbeitsplätze. Dem haben wir nur zugestimmt wenn uns der Besprechungsraum zwei räume weiter auch zugewiesen wird. das hat der AG getan, sie wollen dort aber die Fenster und die Tür nicht bekleben, mit der Begründung s würde dort noch dunkler dort sein und das der Raum ja auch noch von anderen genutzt wird. Haben wir ein Recht auf Beklebung der Flächen?

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Community-Antworten (7)

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RudiRadeberger

09.11.2020 um 16:30 Uhr

Ich würde sagen, wenn alle anderen Besprechungsräume blickdicht sind, dann ja. Ansonsten nicht.

B
BRHamburg

10.11.2020 um 05:12 Uhr

Das dürfte darauf ankommen für was der Raum genutzt werden soll und ob er ständig vom AG kontrolliert werden kann.

E
esci

10.11.2020 um 08:30 Uhr

Es gibt auch noch die Möglichkeit von Plissees. Da wäre man flexibel.

E
EDDFBR

10.11.2020 um 09:53 Uhr

Hängt auch von den Gegebenheiten ab. Wenn Ihr z.B. immer eure Tagesordnung auf einem Bildschirm projiziert, und der so hängt, dass man ihn von außen sehen kann, dann würde das m.E. nach ein Recht auf Verdeckung begründen. Oder z.B. die Plätze so nahe an der Scheibe sind, dass man von außen Text auf einem Papier lesen kann. Aber dann würde ich auch erstmal über sowas wie Plissees nachdenken.

G
Gornott66

10.11.2020 um 12:04 Uhr

Wir nutzen den Raum für die Ausschüsse und wenn sich ein/eine Kollege*in an uns wendet. Unser Büro wäre zu klein dafür. Wir sind der Auffassung das das von Rechtswegen schon sein muss um die Anonymität der Besucher zu wahren

C
celestro

10.11.2020 um 12:21 Uhr

"Wir sind der Auffassung das das von Rechtswegen schon sein muss um die Anonymität der Besucher zu wahren"

Aus welchem § sollte sich die Wahrung der Anonymität der Besucher des BR ergeben? Und wie schmuggelt Ihr die generell in die Räume? Denn ein Sichtschutz am Raum reicht ja nicht, wenn die Besucher auf dem Weg dahin durch die Gänge laufen.

X
XYZ68

10.11.2020 um 14:34 Uhr

Zumal, wenn es ein Kollege ist, dieser sich ja auch vorher beim Vorgesetzten abmelden muss. Cheffe, ich gehe mal zum BR.

Ansonsten reichen Plissees, Jalousien, Gardinen um eine Sichtschutz zu gewähren. Und ja, für die Sitzung bei einen von außen einsehbaren Raum (wir haben viele "Glaskästen" als Besprechungsräume, in die kann jeder hineinsehen) sehe ich einen Sichtschutz als zwingend notwendig an.

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