Hallo,
ich brauche dringend einen Rat.

Zwischen Geschäftsleitungen (GL) und Betriebsräten (BR) gibt es ja manchmal viel Stress. Bei mir ist die Situation jetzt völlig eskaliert.

Unser Betrieb, ein bundesweit tätiger Versicherungsmakler, ist wie ein Minikonzern organisiert. Das Dach bildet eine AG mit ca. 70 Angestellten. Hier ist das so genannte Backoffice. Untergeordnet sind zwei Vertriebsorganisationen, die als GmbH im Handelsregister stehen. Ich nenne A GmbH und B GmbH.

In allen GL (AG, A GmbH und B GmbH) sitzen die gleichen handelnden Personen. Der Unternehmenssitz ist auch identisch. Nach meiner Überzeugung handelt es sich bei der Gruppe um einen „gemeinsamen Betrieb mehrerer Unternehmen“. Was ich beabsichtige, in Kürze vom zuständigen Arbeitsgericht feststellen zu lassen. Danach ist nur noch ein gemeinsamer Betriebsrat für den gemeinsamen Betrieb (über 100 Angestellte) zuständig und die GL kann nicht mehr so sehr tricksen.

Bei der AG ist ein Betriebsrat mit 5 Mitgliedern. Bei der B GmbH gibt es keinen Betriebsrat und bei der A GmbH gibt es einem einköpfigen Betriebsrat. Das bin ich!!! Wir waren hier einmal ein BR mit 3 Mitgliedern. Durch Transfer von Angestellten aus der A GmbH in die AG gibt es in der GmbH nur noch 17 Angestellte, davon 13 angestellte Akquisiteure. Allerdings sind in der A GmbH ca. 400 Handelsvertreter tätig.

Die A-GmbH führt in der nächsten Woche ein Außendiensttreffen mit ca. 200 Teilnehmen aus ganz Deutschland durch. Bis auf ein Angestellter der B GmbH, der im Urlaub ist, nehmen alle an der Veranstaltung teil. Der Rest sind Handelsvertreter. Ich habe für den zweiten Tag der Veranstaltung eine Betriebsversammlung (BV) angesetzt und die Angestellten sowie die Geschäftsleitung eingeladen. Es kommen ja alle zusammen. Ferner habe ich die Geschäftsleitung aufgefordert, einen Besprechungsraum für die BV im Hotel der Außendienstveranstaltung zu buchen.

Heute, 10 Tage nach der Anforderung, teilt mir die GL mit, dass ein Besprechungsraum nur noch in einem ca. 500 m entfernten anderen Hotel zur Verfügung steht. Die GL will scheinbar einen Kontakt von mir vor der BV mit der Belegschaft verhindern.
Deshalb habe ich als Betriebsrat (der Einmannbetriebsrat kann ja schnell handeln) sofort
beschlossen, als Betriebsrat an der Außendienstveranstaltung teilzunehmen und dies der GL mitgeteilt.

In der Antwort (Email heute 15:22) teilt mir die GL mit, dass es weder eine Veranlassung noch eine Rechtsgrundlage gibt, die sie veranlasst, eine solche Einladung auszusprechen. „Wir bitten um Verständnis, dass wir Ihrem Wunsch / Beschluss nicht entsprechen können“.

Ich soll als BR nicht dabei sein dürfen!!!

Einen Anwalt für Arbeitsrecht erreiche ich erst am Montag. Wer kann mir jetzt schon einen Rat geben, wie ich jetzt vorgehen kann. Bei einem guten Tipp hätte ich ein ruhigeres Wochenende.

Danke für Eure Antworten
der Felsinderbrandung