Erstellt am 29.12.2009 um 07:36 Uhr von ridgeback
joschie,
einen Unschuldigen ausschliessen? Merkwürdig.
Sollte man als BR-Kollegen/in, diesem Kollegen nicht den Rücken stärken?
Erstellt am 29.12.2009 um 08:12 Uhr von monalisa
@joschie,
"...das dadurch der BR in Verruf gerät...."
ich hab den Eindruck, dass der unschuldig Verdächtige BR - Kollege eher mit seinem Gremium ein Problem hat!
Und die Ausschlussgeschichte vergesst ihr besser mal ganz schnell!
Erstellt am 29.12.2009 um 09:20 Uhr von Kölner
@ridgeback, monalisa
Kampf an zwei Fronten. Genial!
@joschie
Solche Gremien bringen die Arbeit eines JEDEN BR's in Verruf. Das ist so traurig...ich könnte losplärren!
Erstellt am 29.12.2009 um 09:22 Uhr von waschbär
@joschie,
BRMs welche diese Forderung aufgestellt haben, GEHÖREN ausgeschlossen !
NEIN, sie können das BRM nicht "rausmobben"
Erstellt am 29.12.2009 um 10:25 Uhr von ridgeback
Kölner,
reiche Dir mal ein Paket Papiertaschentücher.
Tempo wäre ja Schleichwerbung. ;-))
Erstellt am 29.12.2009 um 10:55 Uhr von VIONÄR
macht ihr das bei allen so:
erst Unschuld beweisen und dann trotzdem rasieren?
Wenn ja, dann vermute ich mal, dass euer Chef auch BR- Vorsitzender ist!
Und wie er da rein kam, dafür habt ihr sicher auch eine Erklärung!
Erstellt am 29.12.2009 um 11:03 Uhr von joschie
VIONÄR
wir sind genau wie du Vsionäre und du weisst auch Visonen haben ihre Macken.
Erstellt am 29.12.2009 um 13:15 Uhr von Lotte
joschie,
wen wollt Ihr denn ausschließen? Das unschuldige BRM? Oder den, der es unschuldig verdächtigt hat und der zufällig auch BRM ist?
Falls meine Vorschreiber Recht haben sollten, habe ich dem nichts mehr hinzuzufügen.
Erstellt am 29.12.2009 um 13:58 Uhr von DerAlteHeini
joschie
Ein BR kann ein ungeliebtes BR Mitglied nicht einfach ausschließen, dazu müsste das Gremium nach einem entsprechenden Beschluss den Ausschluss des Kollegen beim Arbeitsgericht beantragen. Dies ist aber nur sinnvoll, wenn der Betroffene grob seine gesetzlichen Pflichten verletzt hat, was in dem geschilderten Fall nicht geschehen ist.
Wenn das Vertrauensverhältnis zwischen AG und dem Kollegen gestört ist, heißt das den gleichzeitig auch, dass das Vertrauensverhältnis zum Gremium Betriebsrat gestört ist?
Auch wenn das Gremium jetzt Angst hat in Verruf zu geraten, ist das noch lange kein Grund einen BR Kollegen in den Rücken zufallen.
Das Problem dürfte doch ganz woanders liegen.
Hier wird mit Hilfe eines ungebildeten BR vom AG versucht einen "teuren" Kollegen los zu werden, um im neuen Jahr erhebliche Lohnkosten eines Meisters einzusparen.
Richtig wäre es doch gewesen, dass der Betroffene vom AG vollständig rehabilitiert wird. Darauf sollte der Meister und dieser "BR" drängen.
Erstellt am 29.12.2009 um 16:10 Uhr von nicoline
joschie
*Verdachtsmomente wurden ausgeräumt , BR-Mitglied doch unschuldig(gott sei dank). AG will diesen Mitarbeiter nicht mehr im Betrieb sehen( MA ist Vorgesetzter Meister ) Vertrauensverhältnis gestört.*
Wie kann denn ein Vertrauensverhältnis gestört sein, wenn die Unschuld ***bewiesen*** wurde? Nach dem, was nach Deinen Schilderungen bei Euch abgeht, könnte sich ja sogar der Eindruck aufdrängen, dass dort ein ganz, ganz böses Spiel vom AG getrieben wird und Ihr lasst Euch darin verwickeln?
Wenn der AG es nicht tut, wäre es Eure Aufgabe, den Kollegen ***in der Öffentlichkeit*** zu rehabilitieren, dann müßtet Ihr auch keine Angst mehr davor haben, dass der BR in Verruf gerät. Vielleicht sollte jeder, der darüber nachdenkt, dieses BRM aus zu schließen, mal darüber nachdenken, wie ihm in derselben Situation zu Mute wäre.
Und herzlichen Glückwunsch dem AG, er hat es zumindest geschafft, dass Ihr anfangt, Euch auseinander dividieren zu lassen, braucht er ja nur noch abzuwarten und so wie es scheint, muss er da nicht mehr lange warten.
ridgeback
*Tempo wäre ja Schleichwerbung. ;-))*
Aber doch nur, wenn Du Geld dafür bekommen würdest und softies würde er doch sowieso nicht nehmen, ich empfehle wisch und weg!
Erstellt am 30.12.2009 um 09:17 Uhr von DerNeue
@joschie,
nicoline hat recht. Die Unschuld des BRM wurde bewiesen und ihr wollt ihn trotzdem verurteilen und aus dem BR ausschließen, nur weil ihr Angst habt in Verruf zu kommen. Finde ich schlecht, sehr schlecht. Ihr müsst euch vor dem AG für ihn einsetzen und darauf dringen das er in der Öffentlichkeit rehabilitiert wird. Er ist ja unschuldig. So etwas könnte auch euch treffen.
DerNeue