Erstellt am 25.12.2009 um 11:46 Uhr von Troisdorfer
Der Betriebsrat kann eine Betriebsvereinbarung ohne deine Zustimmung treffen.
Da der Betriebsrat kein Geheimrat ist könnte er dir den aktuellen Sachstand mitteilen,
nur was bringt es,wichtig für die Belegschaft ist das Erbnis der Betriebsvereinbarung.
MFG Troisdorfer
Und ein frohes Fest
Erstellt am 25.12.2009 um 12:34 Uhr von rainerw
Oftmals ist es auch so, das ein BR aus Verhandlungstaktischen Gründen während einer Verhandlung nichts nach draussen kommen lässt. Sicher hätte der BR etwas freundlicher reagieren können. Aber da es ja um mehr Geld für euch geht solltet ihr dem BR mal vertrauen.
Frohes Fest
Erstellt am 25.12.2009 um 12:37 Uhr von Iustitia
Danke für die schnelle Antwort. Wie ist es wenn die Belegschaft mit der Vereinbarung nicht zufrieden ist, sich ungerecht behandelt fühlt und der Meinung ist das der Betriebsrat nicht im Sinne der meisten Mitarbeiter handelt?
Frohes Fest :)
Erstellt am 25.12.2009 um 12:44 Uhr von rainerw
Da wird die Belegschaft dann keinen Einfluss mehr drauf nehmen können und muß die Regelung oder BV so akzeptieren.
Das Einzigste was die Belegschaft machen kann, das Kreuz bei der nächsten Wahl an einer anderen Stelle. Aber sie sollten bedenken, auch ein neuer BR wird irgendwann vor ähnlichen Problemen stehen.
Erstellt am 25.12.2009 um 12:49 Uhr von Iustitia
Ok.
Vielen Dank für eure Antworten. Ist zwar nicht das was ich mir erhofft hatte aber das muss ich wohl hinnehmen. Ich dachte man hätte mehr Einfluss bei einer BV.
Ich wünsche euch noch schöne Feiertage :)
Erstellt am 25.12.2009 um 12:54 Uhr von RoSix
Iustitia, manches Mal fallen Entscheidungen und Beschlüsse des Betriebsrats nicht immer so aus, wie es das Gros der Belegschaft gerne sehen würde. Es heißt nicht umsonst Verhandlung, da liegen alle Punkte auf dem Verhandlungstisch und oftmals muss man auch das kleinere Übel in Kauf nehmen um der ganzen Sache Willen eine Einigung zu erzielen.
Ihr habt keine Möglichkeit einen Beschluss des BR anzufechten solange dieser nicht gesetzeswidrig ist oder der BR entgegen seiner gesetzlichen Aufgaben handelt. Da gilt auch hier das demokratische Grundprinzip - ihr habt den BR gewählt und Du musst ihm einfach vertrauen.
Erstellt am 25.12.2009 um 17:02 Uhr von Kölner
@RoSix
Naja...man steht ja kurz vor der Wahl. Das eröffnet Möglichkeiten...
Erstellt am 25.12.2009 um 17:13 Uhr von nicoline
Iustitia
*Und kann der Betriebsrat eine Betriebsvereinbarung ohne meine Zustimmung treffen?*
Ja, das kann er, aber, wo er ja die Interessenvertretung der AN ist, sollte er schon etwas verhandeln, abschließen, was im Interesse der (nicht eines) AN ist. Kund tun können die MA genüber dem BR schon, was ihr Interesse ist.