wenn ich den §43 BetrVG richtig lese, muss der Betriebsrat den Termin einer Betriebsversammlung nicht zwingend mit der Geschäftsleitung abstimmen. Es reicht aus, die betrieblichen Belange zu berücksichtigen.
Richtig?
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Betriebsversammlung Teil 1
Betriebsratsarbeit professionell darstellen