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Personelle Einzelmaßnahme Frist - Beinhaltet auch Feiertage?

B
bruchmueller
Jan 2018 bearbeitet

Beinhaltet die Frist zur Verweigerung bei personellen Einzelmaßnahmen (1 Woche) auch Feiertage (z. B. die Weihnachtsfeiertage)?

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Community-Antworten (2)

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pitsieben

22.12.2009 um 12:15 Uhr

@ bruchmueller, es zählen bei der Wochenfrist auch die Samstage, Sonntage und gesetzliche Feiertage mit. Fällt aber das Ende der Wochenfrist auf einen der o.g. Tage, endet die Frist am folgenden Werktag. Zum Beispiel: Fristende am Freitag, den 25.12.09 (gesetzlicher Feiertag), dann endet die Frist am Montag, den 28.12.09 um 24:00 Uhr.

B
bruchmueller

22.12.2009 um 12:56 Uhr

Vielen Dank für die schnelle Antwort.

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