Personelle Einzelmaßnahme Frist - Beinhaltet auch Feiertage?
Beinhaltet die Frist zur Verweigerung bei personellen Einzelmaßnahmen (1 Woche) auch Feiertage (z. B. die Weihnachtsfeiertage)?
Community-Antworten (2)
22.12.2009 um 12:15 Uhr
@ bruchmueller, es zählen bei der Wochenfrist auch die Samstage, Sonntage und gesetzliche Feiertage mit. Fällt aber das Ende der Wochenfrist auf einen der o.g. Tage, endet die Frist am folgenden Werktag. Zum Beispiel: Fristende am Freitag, den 25.12.09 (gesetzlicher Feiertag), dann endet die Frist am Montag, den 28.12.09 um 24:00 Uhr.
22.12.2009 um 12:56 Uhr
Vielen Dank für die schnelle Antwort.
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