Erstellt am 22.12.2009 um 11:15 Uhr von pitsieben
@ bruchmueller,
es zählen bei der Wochenfrist auch die Samstage, Sonntage und gesetzliche Feiertage mit.
Fällt aber das Ende der Wochenfrist auf einen der o.g. Tage, endet die Frist am folgenden Werktag.
Zum Beispiel:
Fristende am Freitag, den 25.12.09 (gesetzlicher Feiertag), dann endet die Frist am Montag, den 28.12.09 um 24:00 Uhr.
Erstellt am 22.12.2009 um 11:56 Uhr von bruchmueller
Vielen Dank für die schnelle Antwort.