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Betriebsratsmitglied wird an seine Geheimhaltungspflichten hingewiesen

H
Huten
Nov 2020 bearbeitet

Ich bin erst mal Bafffffffff.......

Ich habe Informationen aus meinem 1. Monatsgespräch ( nicht als Geheim-pflichtig deklariert) am Abend an meine Kollegen (Fahrer), die ich nicht jeden Tag sehe, per WhatsApp Broadcast verschickt. Dies habe ich als Gedächtnisprotokoll deklariert.

Jetzt werde ich vom AG darauf hingewiesen das ich mich an an die Geheimhaltungspflichten und um die Wahrung des Datenschutzes nach BDSG zu halten habe. Es wird darauf hingewiesen, § 2 Abs. 1 BetrVG besteht das Gebot der vertrauensvollen Zusammenarbeit.

Des weiteren ..... §23 Abs. 1 BetrVG ...... Ausschluss. Mir wurde mitgeteilt mein BRV hat zu gearbeitet.

Jetzt die Frage - was habe ich falsch gemacht. Wohl bemerkt wir haben kein Diensthandy. Das ist nur den Freigestellten BRM vorbehalten. Ich bin neu Gewähltes BR Mitglied seit zwei Monaten. Muss man das am Anfang halt alles mal mitgemacht haben?

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Community-Antworten (26)

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Kjarrigan

05.11.2020 um 14:38 Uhr

"Muss man das am Anfang halt alles mal mitgemacht haben?" Je nach AG wahrscheinlich ja.

Nicht alles was in einem Monatsgespräch besprochen wird ist gleich geheimhaltungspflichtig - eher der geringste Teil von Allem.

Es wird also darauf ankommen, welche Info's du da verbreitet hast und evtl. ob Personenbezogene Daten dabei waren.

"Des weiteren ..... §23 Abs. 1 BetrVG ...... Ausschluss. Mir wurde mitgeteilt mein BRV hat zu gearbeitet."

Den Satz habe ich noch nicht ganz verstanden - soll das heißen das Verfahren ist / soll eingeleitet werden? und der BRV macht da mit?

H
Huten

05.11.2020 um 14:49 Uhr

Ich habe die Frage ja selber ins Monatsgespräch eingebracht. Wie zum Bsp. gilt bei uns im Geschlossenen Betriebsgelände die StvZO. Oder warum werden die MA nicht darüber informiert, das das GPS Signal genutzt wird. Das wiederum wurde vom GBR beschlossen. oder was auch immer. Ich war mit den Antworten nicht ganz zufrieden und habe meine persönliche Darstellung der Dinge weiter gegeben. Und auch nur was mich und meine Kollegen betraf.

Das ist der Hinweis auf dem schreiben vom Arbeitgeber: Des weiteren möchten wir darauf hinweisen dass gem. §23 Abs.1 BetrVG ein Viertel der wahlberechtigten....... beim Arbeitsgericht den Ausschluss eines Mitgliedes usw.

Das klinkt wie Angst machen.

Der BRV hat nur zu gearbeitet in dem er dem Arbeitgeber mitgeteilt hat wann ich die Geheimhaltungspflicht unterschrieben habe.

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celestro

05.11.2020 um 15:43 Uhr

"Der BRV hat nur zu gearbeitet in dem er dem Arbeitgeber mitgeteilt hat wann ich die Geheimhaltungspflicht unterschrieben habe."

Ein BRM braucht kein Formular zur Geheimhaltungspflicht zu unterschreiben.

"Des weiteren möchten wir darauf hinweisen dass gem. §23 Abs.1 BetrVG ein Viertel der wahlberechtigten....... beim Arbeitsgericht den Ausschluss eines Mitgliedes usw."

Würde aber keinen Erfolg haben, wenn kein Pflichtverstoß begangen wurde. Und wieso sollten die Wahlberechtigten den Ausschluss beantragen? Wenn man denen mehr erzählt, als man dürfte, würden die sich ja eher freuen ...

H
Huten

05.11.2020 um 16:01 Uhr

ok, gut zu wissen Ich musste unterschreiben in der ersten Sitzung: Verpflichtungserklärung nach BetrVG §79 nach BDSG §5 - Rechtbelehrung (Offenbarungsverbot) - Besondere Schweigepflichten § 82 §99 §102.

Datenschutzgeheimnis §5 auf Grund ihrer Aufgabenstellung in unserem Unternehmen. Ich arbeite auf der Post

Das klinkt alles wie ein Geheimbund. Nur anwesend sein Beschluss mit fassen klappe halten.

M
Matze

05.11.2020 um 16:14 Uhr

Infos aus dem Monatsgespräch per WhatsApp zu verschicken, ohne zu wissen, wer das alles liest, halte ich für ziemlich naiv. Allerdings, wie celestro bereits schreibt, ist ein "erfolgreicher" Pflichtverstoß aus dem hier Geschriebenen nicht zu erkennen. Geheimhaltungspflicht ist ziemlich scharf umrissen. Lies Dir mal §79 BetrVG und Kommentierungen durch.

R
RudiRadeberger

05.11.2020 um 16:19 Uhr

Ich sehe auch keine Verletzung der Geheimhaltungspflicht. Da sind die Hürden schon höher. Das Versenden von WhatsApp mit betrieblichen Inhalten würde ich persönlich aber ganz sicher nicht tun. Dieser Messenger ist offen wie ein Scheunentor.

H
Huten

05.11.2020 um 16:30 Uhr

Danke habe ich schon gemacht, Ich weiss natürlich wer das schreiben alles bekommt, ich stell es ja nicht auf eine Internetseite. Jeder bekommt es persönlich vom mir. Es ist keine Gruppe. Es ist halt geteilt worden und irgend jemand hat es dann dem Chef geteilt, was eigentlich auch nicht schlimm ist in meinen Augen. Aber Er hält es halt für eine Geheimhaltungspflichtverletzung. Man kann ja heute alles Teile von überall her, das heisst also es wird nichts mehr geschrieben. Meine Kollegen sind alle Fahrer, ich kann sie dann nur anrufen oder halt nix sagen. Blos dann brauch ich auch kein BR. Selbst wenn ich es per Brief verschicke kann man es einscannen und per WhatsApp teilen. Verflixte Axt so habe ich mir das nicht vorgestellt. Aber gut, ich lass den Kopf nicht hängen.

C
celestro

05.11.2020 um 16:38 Uhr

"Ich weiss natürlich wer das schreiben alles bekommt,"

Der Eigentümer von WA ... und den geht das nicht wirklich etwas an.

"Aber Er hält es halt für eine Geheimhaltungspflichtverletzung."

Vielleicht ist es das ja auch. Nur kann das niemand beurteilen, weil niemand hier weiß, WAS genau erzählt wurde. Wie schon erwähnt ... wären persönliche Information schutzwürdig, oder Geschäftsgeheimnisse. Ersteres sollte einem BRM klar sein, letztere hätte der AG vermutlich während dem Gespräch nochmal als "geheim" deklariert.

K
Kjarrigan

05.11.2020 um 16:54 Uhr

Hallo Huten, wenn das (StVO und die GPS Geschichte) das einzige ist, was du da veröffentlich hast (Veröffentlicht im Sinne von - das kann jeder weiterleiten) brauchst du dir imho keine Sorgen um eine 23 er Verfahren zu machen. Grundsätzlich würde ich dir aber raten - schnellstmöglich die BR Schulungen 1 + 2 zu machen - dort erfährst du viel über Rechte und Pflichten zur Amtsausübung. Und da kannst du dann auch mit dem Referenten deinen Fall mal besprechen.

und bis dahin mal vielleicht "einige" dinge nicht mehr über What's App versenden :)

H
Huten

05.11.2020 um 17:00 Uhr

Ja richtig, Ich kann ja den Text nicht hier rein schreiben. Das Protokoll habe ich vor mir liegen und dort steht nix drin von wegen "geheim". Der AG hat einfach nur Fragen beantwortet. Also ich verstehe das ganze als Aktion vom AG den neuen vielleicht auch unbeliebten, wer weiss das schon, ein wenig die Hörner zu stutzen. Der AG hätte ja auch schreiben können, Sie haben hier das und das geschrieben. Und das war als geheim deklariert oder sonst was, aber nix davon. Aber einfach nur Sie haben und das war nicht in Ordnung ist mir zu allgemein. Na gut, ich habe mich wieder etwas beruhigt. Komisch ist nur das vom Gremium selbst noch nichts kam, ausser vom BRV das der NLL etwas irritiert war. Danke für eure Antworten

D
DummerHund

05.11.2020 um 21:35 Uhr

@Huten

Solltest du mir der Schweigepflicht noch nicht so bewandert sein habe ich mal einen Link vom Bund Verlag.

https://www.bund-verlag.de/aktuelles~7-fragen-zur-geheimhaltungspflicht~#

Zu deinen oben benannten Punkten: "Wie zum Bsp. gilt bei uns im Geschlossenen Betriebsgelände die StvZO. " Erstmal zur Anmerkung denke ich du meinst die STVO und nicht die StvZO?

Dies zählt bestimmt nicht unter der Schweigepflicht, da die Fahrer dies ja wissen MÜSSEN. nicht nur alleine um Verkehrsvorschriften ein zu halten, sondern auch weil ie wissen müssen ob sie evtl. auch im ---out of Time---- Modus auf dem Gelände fahren könnten. Sofern die Fahrer Fahrerkarten nutzen. (bin übrigens selbst Fernfahrer a.D.)

"Oder warum werden die MA nicht darüber informiert, das das GPS Signal genutzt wird"

Auch dies zu hinterfragen ist von dir ganz richtig. Hier besteht für den BR auch ein Mitbestimmungsrecht nach § 87 Abs. 1 Nr. 6 Ein AG kann die dazu gehörige Technik zwar kaufen und einbauen und installieren, nur zur Nutzung ist der BR im Boot. Und hier ist der AG sogar Verpflichtet die Fahrer zu Unterrichtet welche Technik in ihrem Fahrzeug verbaut und genutzt wird.

In beiden Punkten ist also nicht zu erkennen das es hier irgendwas mit der Verschwiegenheitspflicht zu tun hat. Dies sind Allgemeine Punkte. Du hast bei weiteren Zusätzen lediglich deine persönliche Meinung hinzu gefügt und da kann dir keiner was an die Karre p......i....n...k...e....l....n

H
Huten

06.11.2020 um 02:45 Uhr

Moin, @Dummerhund ich danke Dir. Kann man hier auch persöhnliche Kontakte knüpfen?

Es ging wirklich um StvZo. Und zwar ging es darum ob wir mit offenen Türen auf dem Gelände des Paketzentrum fahren können. Leerer Hänger, Tor zu Tor. Ich hatte meinen mich anschreienden Transportleiter (Türen zu) gefragt, auf was er sich in seiner Aussage beruft. Nach dem auch unsere gemeinsame Chefin keine Antwort hatte, hat sie den Arbeitsschutz um Hilfe gebeten. Der wiederum hat rausgesucht das in der StvZo §35e Punkt 4 steht das alle Türen geschlossen zu sein sind. Der ABS hat darauf hingewiesen das bei offenen Tür die Breite von 2,55 nicht eingehalten wird. Er wies noch darauf hin dies in die Hofordnung aufzunehmen damit das jeder weis. Deshalb habe ich den NLL im Monatsgespräch darauf angesprochen. Das Ergebnis war, es gilt das Weisungsrecht und das müssen wir machen. (viel Spass bei hunderten Speditionen auf dem Gelände) Dies habe ich den Fahrern am Abend des Monatsgespräches per WhatsApp mitgeteilt. (was nimmt man sonst ?) Meine zwei Themen waren auch nach 10 Minuten durch. Das Monatsgespräch ging über ne Stunde. Und wie gesagt es wurde nicht darauf hingewiesen das meine Themen der Geheimhaltung unterliegen. Im übrigen das ganze Gespräch nicht. Das einzige was mir in den Sinn gekommen ist das der NLL sein Protokoll noch nicht gelesen hatte und korrigiert hat. Ich einfach mit der Information schneller. Ich habe meine Kollegen auch darüber informiert das das meine sich der Dinge ist. (Gedächtnisprotokoll). Was auch verstanden haben.

C
celestro

06.11.2020 um 10:38 Uhr

Es ist nicht nötig, etwas als geheim zu deklarieren. Entweder es ist geheim, oder nicht. Die bislang hier geschilderten Dinge sind es jedenfalls nicht.

Ich würde den Hinweis des AGs genau prüfen, ob das vielleicht eine Abmahnung sein soll. Ansonsten einfach ignorieren.

"Dies habe ich den Fahrern am Abend des Monatsgespräches per WhatsApp mitgeteilt. (was nimmt man sonst ?)"

Das interne Mailsystem. Sehe jedenfalls nicht, wieso man so eine Info unbedingt noch am gleichen Abend per WA verteilen müsste.

H
Huten

06.11.2020 um 13:06 Uhr

Ich habe kein Internes Mail-System, Wir sind 35 BRM und nur die 12 Freigestellten haben Handy und Laptop. Das ist angeblich vom Arbeitgeber so vorgegeben. Ich habe nur Privat. Der Rest kommt anscheinend nur zur Sitzung. Ich möchte mehr für meine Kollegen erreichen. Unser Kommunikation in der Abt. ist Grotten schlecht. Also bekommen Sie welche und zwar von mir (Ich habe nichts falsch gemacht). Die zwei Themen haben uns brennend interessiert, aber sie wurden nicht beantwortet. Da ich nun gewählt wurde habe ich die Fragen im Monatsgespräch gestellt. Und wie Ihr ja gelesen habt, ist halt das nun raus gekommen. Wir sind sind nur eine 2 Mann Fraktion und werden es bestimmt auch nicht leicht haben. Ich bin so langsam der Meinung das mein Chef die Kommunikation unterbinden Will. Das Argument mit Verschwiegenheitserklärung hatte mir die meisten sorgen bereitet. Ich habe sie unterschrieben, wie mache ich das wieder rückgängig? Zum BRV sagen das Ding zählt nicht?

K
Kjarrigan

06.11.2020 um 13:32 Uhr

Ich habe sie unterschrieben, wie mache ich das wieder rückgängig? Zum BRV sagen das Ding zählt nicht?

Unterschrieben ist unterschrieben. ABER so wie du den Wortlaut geschrieben hast steht da nix anderes drin als der Gesetzestext. Also das was SOWIESO gilt.

Nochmal der Hinweis: Mach die Schulungen und zwar schnell. Und bis dahin halt dich einfach ein wenig bedeckt - Mit dem Kopf durch die Wand hat nur selten was gebracht.

T
Thomas63

06.11.2020 um 14:15 Uhr

Ich würde wie schon andere Sagten Grundsätzlich nichts über die Firma in Whatts app schreiben. Man weiß nie wer mitließt und wer was weiterverteilt. Vor allem keine Dokumente der Firma darüber verschicken da es auch gegen die Geschäftsbedingungen von WhattsApp ist. Ich frage mich auch welche freigestellten BRs ihr habt. Wenn sich bei mir ein Manager wegen solchen Fragen über einen BR beklagt, würde ich ihn als Vorsitzender rund machen und wegjagen. Anschließend bekäme Er täglich Rundgänge vom BR um mal zu schauen ob Er selbst immer alles so richtig macht. Wie andere schon sagten mache schnell die Schulungen dann kann man dich nicht so schnell verunsichern. Und bleib Standhaft, die Kollegen zu informieren oder ihre Fragen weiterzugeben oder Infos einzuholen ist richtig. Wenn Mitarbeiter merken das Ihr ihnen helft seid ihr vielleicht auch bald mehr als eine 2 Mann Fraktion.

C
celestro

06.11.2020 um 14:45 Uhr

"Ich habe kein Internes Mail-System, Wir sind 35 BRM und nur die 12 Freigestellten haben Handy und Laptop. Das ist angeblich vom Arbeitgeber so vorgegeben."

Also gibt es kein internes E-Mail-System, oder hast Du nur als nicht freigestelltes BRM nur keinen Zugang dazu? Wie werden denn BR-Infos normalerweise verteilt? Aushang?

P.S. oder gar nicht, weil der BR nicht mit den AN kommuniziert?

H
Huten

06.11.2020 um 16:17 Uhr

Ja, gut ne. Wir arbeiten auf der Post, da kommt alles mit der Post. Alle nicht freigestellten BRM haben nix (23 Mann). Nur Privat. Vielleicht verstehst Du jetzt warum ich Infos an meine Kollegen (Fahrer meiner Abteilung) über WhatsApp informiert habe. Tagesordnung unsw. Kommt alles mit der Post. Ich hatte jetzt 4 Sitzungen und einen Ordner voll. Für den Rest der Belegschaft hat der BR Aushänge oder wiederum den Postweg. Sonst wären wir ja bei der Telekom. Schmunzel Schmunzel

D
DummerHund

07.11.2020 um 04:40 Uhr

@Huten Wenn du versuchen möchtest mit jemanden außerhalb des Forums Kontakt auf zu nehmen muss du unten bei "Diese Antwort nicht öffentlich anzeigen" einen Haken setzen.

Das du Schulungen brauchst wirst du wahrscheinlich selber wissen. Nur wird dir dieses Wissen alleine nichts nützen, da dort der restliche BR mitspielen muss, wegen des Beschlusses dazu. Am Endergebnis das der Passus aus der StvZO in der Hausordnung mit aufgenommen werden soll, siehst du mal manch eine Wiedersinnigkeit. Man kann nicht erst was unter Schweigepflicht deklarieren und dann offen aushängen. Eine Hausordnung oder deren Änderung unterliegt im übrigen der Mitbestimmung des BR:. §87 Abs. 1 Nr 1. In der vorliegenden Sache wird man zwar versuchen auf ein Gesetz zu verweisen (StvZO). Damit hat man vielleicht auch recht. Aber hier geht es darum wie und ob es auf eurem geschlossenem Betriebsgelände Anwendung findet und umgesetzt wird. Verweist man auf das Gesetz würde ich als BR mit in die Runde werfen das man sich ja dann wohl auch ans Gesetz halten muss wenn man eine Wechselbrücke oder Auflieger ankoppeln; oder aber an eine Rampe fahren muss. Solange ich meinen 40 to gefahren bin habe ich nämlich noch nie gesehen das ein Unternehmen außerhalb der Hallen einen Einweiser abgestellt hat. Denn Rückwärts fahren ohne Einweiser wäre ja auch verboten.

Solange wirklich nicht gegen die Schweigepflicht verstoßen wird, sehe ich auch keinen Grund sich mit seinen Kollegen nicht über WhatsApp aus zu tauschen. Habe ich selber in meiner Zeit als BR und KBR gemacht. Auch über Funk und SMS. Und mit der Unterschrift zur Schweigepflicht mach dir mal kein Kopp. Du hast nicht mehr unterschrieben als das Gesetz eh schon festgelegt hat. Ein Tipp von mir. Gehe Dinge ruhig und gelassen an. Nehme Gesetze und google zur Hilfe wenn du in so einem großem Gremium was vorbringen willst. Gute Vorarbeit ist die halbe Miete zu einem guten Abschluss. Und der GBR oder BR bei der Post ist nicht einfach zu händeln.

C
celestro

07.11.2020 um 14:01 Uhr

"Du hast nicht mehr unterschrieben als das Gesetz eh schon festgelegt hat."

Mutige Aussage angesichts der Tatsache, das wir hier absolut keine Ahnung haben, was da genau unterschrieben wurde.

Soll nicht heißen, das er den Text hier jetzt rein schreiben soll, aber so eine Aussage lässt sich mMn nicht treffen.

Ich stimme aber in soweit zu, dass Huten sich hier keinen Kopf machen braucht. Denn eine Verpflichtung zu "mehr" Geheimniskrämerei als im Gesetz steht, wäre vermutlich eh unzulässig, weil sie die Handlungsfreiheit des BR einschränken würde.

D
DummerHund

07.11.2020 um 18:03 Uhr

Celesstro

Ich gehe natürlich wie Kjarrigan davon aus das nicht mehr drin steht wie Huten hier angegeben hat.

H
Huten

08.11.2020 um 14:30 Uhr

Verpflichtungserklärung nach Betriebsverfassungsgesetz (§79 Abs. 1 und 2) und nach §5 Bundesdatenschutzgesetzt. Rechtsbelehrung, Offenbahrungsverbot, Besondere Schweigepflichten, Datenschutz §44, 43 Abs.2 BDSG und Haft und Geldstrafe nach §120 Abs. 2 BetrVG Dies ist alles zu Unterschreiben.

Ok, ich bedanke mich. Ich weis nicht in wieweit hier im Forum wieder nicht alles geschrieben werden darf. Ich werde das jetzt einem RA geben zur Prüfung, nicht das doch eine Abmahnung mit dran hängt oder damit verbunden ist. Ich bin ja auch MA.

Lehrgang werde ich natürlich machen, ich weis nur noch nicht wie. Da Die Mehrheit, die für den Beschluss nötig sind, bei den BR Mitgliedern liegt die schon immer da sind. Wie gesagt wir sind nur eine 2 Mann Fraktion.

Es gibt auch noch das: Einschüchterung und Überwachung von Betriebsratsmitgliedern: Betriebsrat kann Unterlassung verlangen: (Arbeitsgericht Gelsenkirchen, Beschluss vom 30.08.2016 – 5 BV 19/16) Ich denke mal dazu müssten sich alle BRM einig sein.

In diesem Sinne: Danke Danke ihr habt mir sehr geholfen und wieder ein wenig Mut gegeben. In 1 ein halb Jahren wird wieder gewählt.

R
rtjum

12.11.2020 um 16:59 Uhr

die Post ist da schon echt was besonderes...mit ihrem Betriebsratswesen, vor nicht allzu langer Zeit wurden bei Streikst noch Wurst und Kaffee gemeinsam mit dem AG vor dem Werkstor getrunken habe ich gehört...

@Huten, denke mal Du bist nachgerückt. Wie ist denn bei Euch die Wahl der Freigestellten gelaufen? Wenn ihr zu zweit seid hättet ihr doch nur einen eigenen Wahlvorschlag dazu machen müssen, selbst wenn die 33 anderen alle zusammen gestimmt haben hättet ihr dann nach deHondt eine Freistellung bekommen müssen

H
Huten

13.11.2020 um 09:40 Uhr

Hallo @rtjum , haben wir auch und wir haben es ganz knapp verfehlt. Aber das spielt jetzt alles keine Rolle mehr. Ich werde das ganze wieder hinschmeissen. Besser gleich, also nach knapp 2 Monaten als mir irgendwas nachsagen zu lassen. Ich habe Gestern eine Schriftliche Belehrung bekommen das ich keine Privaten elektrischen Geräte auf Arbeit benutzen darf. Des weiteren soll im Gremium beschlossen werden, dass in die GO reinkommen soll, das Private Geräte nicht in der Sitzung zu suchen haben. Go Beschluss ist mit einfacher Mehrheit. Da es angeblich vom Arbeitgeber so vorgegeben ist das nur die freigestellten Mitglieder Telefon und Laptop bekommen. Ist mir damit die Grundlage für mein tuen im Betriebsrat völlig entzogen. Ich habe auch kein Bock als Schlafschaf "den alten ich will da oben nicht weg lass uns in ruhe" irgendwas zu beweisen. Nicht auf der Post. Und nur zur Sitzung gehen und die Hand heben weil es der Gesetzgeber das so vorschreibt habe ich keine Lust. Ich habe keine Lektüre bekommen und Seminare sind ja auch nur mit mehrheitlich Beschluss zu fassen.

Im übrigen wurde mir schriftlich mit geteilt das es keinen Pressens Dienstunterricht geben wir, wo man hätte mitteilen können das das GPS Signal genutzt wird. Heisst, das die Mitarbeiter das nur durch mich wissen. Und dafür soll ich nun eine Pflichtverletzung getätigt haben. Nein Danke in so einem Gremium möchte ich nicht tätig sein.

R
rtjum

13.11.2020 um 12:23 Uhr

ganz knapp verfehlt? wie viele verschiedende Vorschlagslisten zur Wahl der Freistellungen gab es denn?

H
Huten

15.11.2020 um 08:13 Uhr

Hallo, wir hatten 4 Vorschlagslisten. Davon waren wir die 4.

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