Kameraüberwachung ohne Zustimmung des BR 2.0 - sollte der BR zusätzlich zu anderen Maßnahmen, Anzeige bei der Polzei erstatten?
hallo, vor einigen tagen hatte ich den vorgang schon mal gepostet und sehr gute tips bekommen.
der arbeitgeber hat ohne zustimmung des br eine versteckte kamera installiert. kamera wurde entdeckt, br hat den ag aufgefordert abzuschalten und die aufnahmen zu löschen. ag behauptet es wurde ware gestohlen und er hätte in diesem fall das recht, ohne zustimmungdes br. angeblich ist der täter gefasst, 2 weitere kameras wurden entdeckt. kein ma wurde bis jetzt gekündigt oder abgemahnt!!
nun die frage: sollte der br zusätzlich zu anderen maßnahmen, anzeige bei der polzei erstatten? leider ist der gewerkschaftsvertreter diese woche nicht zu erreichen.
vielen dank für die hilfe
Community-Antworten (2)
21.12.2009 um 18:41 Uhr
@marslars Wenn der AG so etwas behauptet, dann muss man dem natürlich Folge leisten!
Ich würde auch weniger zur Polizei rennen, als einen RA zu beauftragen und eine einstw. Verfügung zur Wahrung der Tatbestände nach § 87 Abs. 1 Nr. 6 BetrVG aufgeben...
21.12.2009 um 18:43 Uhr
@marslars
ag behauptet es wurde ware gestohlen und er hätte in diesem fall das recht, ohne zustimmungdes br. Hier liegt der AG aber meilenweit neben dem geltenden Recht. Hier wäre ggf. sogar über ein Verwertungsverbot der Beweise, der durch die ohne MB installierten Kameras nach zu denken.
Beschluss (ordnungsgemäßen) fassen und einen RA mit der Wahrnehmung euerer Rechte als BR beauftragen, Ziel einstweilige Vrfügung welche dem AG aufgibt die Kameras sofort zu deninstallieren und die Aufnahmen zi löschen.
Es dürfte auf Grund der Aussagen des AG und seines Handelns wohl ohen Anwalt und Gericht nicht gehen.
Sofern ihr keinen "Stamm-RA" habt sucht euch einen aus und bittet diesen euch auch betreffen der richtigen Formulierung des TOP und des Beschlusses zu helfen, damit er später auch sein Geld vom AG bekommt.
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