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BR Sitzung soll auf Kurzarbeit Tage gesezt werden.

BL
Betriebsrat LM
Nov 2020 bearbeitet

Wir sind in der Kurzarbeit und Arbeiten nur 2 Tage die Woche Mitwochs und Donnerstags voll. Bei den anderen Tagen nur ein kleiner Teil der MA. Ich wollte nun eine BR Sitzung am Donnerstag um 14: Uhr einberufen. Arbeitsende 15:15 Uhr. Nun fordert die GL mich zum dritten mal auf die BR Sitzung an einem Tag der Kurzarbeit zu machen, damit die betrieblichen Belange berücksichtigt werden. Die BR Mitgleider für ca. 1 Stunde wegen einer Sitzung aus der Kurzarbeit zu holen und zur BR Sitzung kommen zu lassen ist für die BR Mitglieder schon mit hohen Kosten verbunden. Ich habe vorher mich erkundigt, ob die BR Sitzung um 14:00 Uhr geht bei den BR Mitgliedern am Arbeitzplatz und alle sagten, das geht. Es würde keine Störungen durch ihre Abwesenheit geben. Muss ich mich nun an die Vorgaben der GL halten oder kann ich nach Ermessen selber die Sitzungen einberufen unter Berücksichtigung der betrieblichen Abläufe?

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Community-Antworten (7)

K
kratzbürste

05.11.2020 um 09:19 Uhr

Die Kosten, die zusätzlich entstehen, muss ja der AG zahlen. Und die Zeit muss auch gewertet werden.

S
seehas

05.11.2020 um 10:06 Uhr

Ansonsten kannst du die Sitzung nach billigem Ermessen einberufen. Der BRV entscheidet über den Sitzungstermin, nicht die GL

BL
Betriebsrat LM

05.11.2020 um 10:34 Uhr

Muss der AG die Kosten für den Fahrtweg tragen, wenn die MA eigentlich in Kurzarbeit sind? dann gilt doch BR Arbeit ist Arbeitszeit und den Weg zur arbeit bezahlt der AG ja auch nicht für den einzelnen Mitarbeiter

C
celestro

05.11.2020 um 11:05 Uhr

"Ich habe vorher mich erkundigt, ob die BR Sitzung um 14:00 Uhr geht bei den BR Mitgliedern am Arbeitzplatz und alle sagten, das geht. Es würde keine Störungen durch ihre Abwesenheit geben."

Du hast Dich über die betrieblichen Belange informiert und sie berücksichtigt. Alles gut!

M
Moreno

05.11.2020 um 12:21 Uhr

Na wenn der AG die Stunden für BR Arbeit vergisst bei seiner Rechnung zum Arbeitsbedarf ist dies seine Dummheit. Manchmal sollte man seinem AG sowas auch direkt sagen!

R
RudiRadeberger

05.11.2020 um 13:06 Uhr

Hmm, offensichtlich bestehen hier unterschiedliche Ansichten zwischen AG und BR im Bezug auf die betrieblichen Belange. Der BR sagt, die werden bei der Sitzung am Donnerstag um 14 Uhr berücksichtigt. Und der AG sagt, am Mi/Do geht nix sondern nur an einem anderen Tag, weil er sonst die betrieblichen Belange nicht berücksichtigt sieht.

Das Momentum der Entscheidungshoheit liegt in jedem Fall beim BR. Er muss den entsprechenden Knatsch im Anschluss aber auch aushalten können.

L
Linessi

05.11.2020 um 13:08 Uhr

Betriebsratsarbeit ist Arbeitszeit. Betriebsratsarbeit muss auch in der Kurzarbeit gemacht werden. Es gilt auch hier die Betriebsvereinbarung einzuhalten, auch von seitens des Arbeitgebers. Und die anderen Belange des BR gilt es zu erledigen, die fallen ja nicht weg nur weil Kurzarbeit ist....

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