Gibt es eine "Pflicht" des Betriebsrates die Mitarbeiter zu informieren - über Betriebsversammlungen?
Hallo, Ich bin Außendienstmitarbeiter in einer Firma, in der die Hälfte aller Mitarbeiter wie ich im Außendienst sind. Gestern hat bei mir der Briefkasten geklappert und eines kam eine Ein- ladung zu einer außerordentlichen Betriebsversammlung für m o r g e n. Die Sache ist die, dass das für die meisten eine Anfahrt von bis zu 700 ! km bedeutet und ich bereits am vergangenen Montag bei einer außerordentlichen Betriebsversammlung war. Der Grund ist wichtig, der Chef will weniger zahlen, indem er umzieht., dass sehe ich ein. Ich habe ab morgen Urlaub und habe auch Verpflichtungen an diesem Tag. Am letzten Montag war es so, dass ich hinterher von den Kollegen, die sich nicht freimachen konnten, angerufen wurde und ich ihnen den Inhalt der Betriebsratsversammlung erzählt habe. Von unserem Betriebsrat kam kein erklärendes Wort (z. B. Mail). Es können nun mal nicht alle von jetzt auf gleich mal eben 1.400 km am Tag abreißen! Außerdem bombardiert uns unser Chef fast täglich mit Mails, natürlich mit seiner Meinung! Ich (wir) möchten nun gerne wissen, ob es eine Pflicht unseres Betriebsrates gibt, diejenigen, die nicht Teilnehmen (können) zu informieren. Einige wurde auf Anfrage "abgewatscht", sie hätten ja kommen können.... Wie viele Versammlungen gibt es eigentlich im Jahr? Wir hatten vier und die außerordent- liche letzte Woche, plus die morgen... Es wäre schön, wenn ich eine Antwort kriege. Betriebsrat muss sein, da sind wir uns alle einig. Aber müssen uns unsere Kollegen nicht auch mal informieren, auch die, die eben nicht - mal eben - kommen können? Danke an Euch. Das Fragezeichen
Community-Antworten (15)
20.12.2009 um 15:25 Uhr
@Fragezeichen
Also, jeder Teilnehmer hat das Recht der Teilnahme und die notwendigen Kosten muss der AG zahlen. Es gibt aber kein Pflicht der Teilnahme. Nimmt man nicht teil, entstehen möglicher weise bei diesen AN Wissens-/ Infolücken. Es ist aber auch eigentlich unmöglich eine BV so zu legen, dass wirklich alle AN auch teilnhmen können. Sei es, dass hier AU oder EU dieses erschweren.
Der BR muss NICHT die AN welche nicht teilgenommen haben, gleich aus welchem Grunde im Nachhinein informieren. Er kann es, in dem er z.B. alle Unterlagen (Folien usw.) incl. einer inhaltlichen Zusammenfassung im Intranet später bereitstellt.
AN können dieses ggf. so beim BR anregen. Verpflichten können sie den BR hierzu aber nicht.
Termine für BR-Versammlungen sollten soweit möglich auch frühzeiting bekannt gegeben werden, damit sich die AN darauf einstellen können. Es ist aber auch leider nicht immer möglich.
Das rechtliche hierzu findet man im BetrVG § 42 Zusammensetzung, Teilversammlung, Abteilungsversammlung und ff.
20.12.2009 um 16:23 Uhr
Hallo erwin, dass der AG die Kosten einer außerordentlichen Betriebsversammlung übernehmen muss kann man nicht so einfach stehen lassen.
Fragezeichen hat offen gelassen ob die Betriebsversammlung auf Wunsch des Arbeitgeber einberufen hat. Wird die außerordentliche Betriebsversammlung auf Wunsch des Arbeitgebers einberufen, findet sie wahrend der Arbeitszeit statt und ist selbstverständlich unter voller Fortzahlung des Arbeitsentgelts durchzuführen (§ 44 BetrVG).
Außerordentliche Betriebsversammlungen auf Wunsch des Betreibsrates oder einem Viertel der Arbeitnehmer finden gemäß § 44 Abs. 2 BetrVG grundsätzlich außerhalb der Arbeitszeit statt und es besteht im Regelfall kein Vergütungsanspruch der Beschäftigten!
Nach § 43 Abs. 2 Satz 2 BetrVG kann eine außerordentliche Betriebsversammlung im Einvernehmen mit dem Arbeitgeberauch während der Arbeitszeit stattfinden. Wenn dieses Einvernehmen mit dem Arbeitgeber hergestellt ist, muss er auch das Arbeitsentgelt der Arbeitnehmer usw. fortbezahlen.
20.12.2009 um 16:56 Uhr
@neskia Nach § 43 Rn 1 (Fitting 24. Auflage) würde ich auf § 43 Abs. 1, 4 S: verweisen. Dann ist alles so abgedeckelt wie bei einer normalen Betriebsversammlung.
20.12.2009 um 17:14 Uhr
@neskia
Ich sehe es hier, wegen des Anlasses der außerordentlichen betriebsversammlung wie "rainerw".
Für die zusätzlichen Versammlungen gelten die gleichen Grundsätze, wie sie auch für die regelmäßigen Betriebs- bzw. Abteilungsversammlungen maßgebend sind. Daher finden die Versammlungen ebenfalls grundsätzlich während der Arbeitszeit statt (§ 44 Abs. 1 Satz 1). Es besteht auch ein Teilnahmerecht des AG und der Gewerkschaftsbeauftragten. Dem AG und der Gewerkschaft sind Zeitpunkt und Tagesordnung rechtzeitig mitzuteilen (§ 43 Abs. 2 Satz 1 und § 46 Abs. 2).
Also, es bleibt dabei der AG trägt die Kosten und es ist Arbeitszeit. Der AG muss dann sogar auf die ggf. notwendigen Kosten für eine notwendige Übernachtung, auf Grund der Uhrzeit der Betriebsversammlung, tragen.
20.12.2009 um 17:32 Uhr
na dann hoffe ich mal, der BR macht alles richtig
und dem AN wünsche ich viel erfolg beim einklagen seiner auslagen
20.12.2009 um 17:36 Uhr
Hallo rainerw und erwin, kann man aus BR Sicht so sehen und eintüten, nur beurteilen kann man aus der Frage von Fragezeichen nicht wie die Einberufung in seinem Betrieb gemacht wurde, zumal eine Woche vorher schon eine außerordentliche Versammlung stattgefunden hat.
Es wäre ärgerlich für Fragezeichen, falls er auf seinen Kosten sitzenbleibt.
20.12.2009 um 17:58 Uhr
Als BR hätte ich in der Situation wohl auch eher, wegen der großen Enfernungen, gleichzeitige Abteilungsversammlungen gemacht, aber dafür ist es wohl zu spät und war hier auch nicht die Frage.
20.12.2009 um 18:08 Uhr
Als BR hätte ich in der Situation wohl auch eher den weg gewählt, den der AG auch geht :
die AN mit mails zubomben
ist wohl ein altes problem, BR und Mitarbeiterinformation....
20.12.2009 um 18:48 Uhr
fragezeichen fragt: Was meint Ihr mit Abteilungsversammlungen? Der Chef hat für seine "Ansprachen" Telefon- konferenzen gemacht. Unser Betriebsrat hat gemeint, dass das bei Versammlungen nicht geht.......? Wegen der Kosten: Da habe ich auch meine Zweifel, ob wir die nicht tragen müssen.Wenn bei den Witterungsverhältnissen auch noch eine Übernachtung hinzukommt, wird das ganz schön teuer. Und: es knallt gewaltig zwischen Chef und Betriebsrat. Deshalb war ja meine Frage: Kann man unseren Betriebsrat nicht Auffordern, eine an- ständige Information zu schreiben? Zumal wir aus der Einladung nicht erkennen können, was da jetzt unter den Nägeln brennt. Für mich sieht sie wie die alte aus.
20.12.2009 um 20:15 Uhr
Eine Abteilungsversammlung ist eigentlich ähnlich einer Betriebsversammlung. Der Unterschied hier ist, das nicht alle MA auf einem Haufen zusammengerufen werden, sondern jeweils die in den einzelnen Abteilungs- oder Betriebsteilen. Wenn ihr z.B. übers ganze Bundesgebiet verteilt seit, könnte man wine Versammlung in Hamburg , eine in Berlin, eine in München usw. machen. Solche Versammlungen sollten ziemlich zeitnah stattfinden. Der BR könnte sich mit dem AG darüber verständigen, sich aufteilen und jeder würde die MA über den selben Inhalt informieren. Hätte zu dem noch den Vorteil Kosten zu sparen. Der Nachteil wäre: Nicht jeder MA hat so die Möglichkeit den AG direkt mit Fragen zu konfrotieren. Was noch die Öffentlichkeitsarbeit eures BR betrifft. Da haben leider noch die meisten Betriebsräte Probleme mit. Ich denke aber mal wenn Du nicht dort hin fährst und Deinen BR anschließend fragst was da nun gesprochen wurde , wird dieser Dir bestimmt auch Auskunft geben (sollte er zumindest).
20.12.2009 um 22:08 Uhr
@rainerw
ob Abteilungsversammlungen bei vielen Außendienst-AN Sinn macht? Doch nur, wenn es entsprechende Außenstellen gibt und dann dort auch mehrere Personen sind.
Es ist aber bei solchen Tätigkeiten und AN oftmals so, dass das Außendienstbüro beim Außendienstler zu Hause ist. Er also ein Homeoffice hat.
20.12.2009 um 22:34 Uhr
@erwin Den Gedanken hatte ich auch. Deshalb hatte ich es auch so weiträumig umschrieben und erwähnt das es mit dem AG abzusprechen sei. Wäre aber immerhin für die Zukunft eine Option, falls dem BR mal wieder so eine Aktion einfallen sollte.
20.12.2009 um 23:35 Uhr
@rainerw
...aber nicht im Wohnzimmer der Außendienstler oder .......???? ;-))
21.12.2009 um 02:20 Uhr
@erwin Wenn sie eine BV Telearbeit haben wäre auch das versicherungstechnisch abgesichert, ansonsten würde ich schon rein wegen den derzeitigen Temperaturen draußen, ein Saal anmieten schon angebracht.
21.12.2009 um 10:46 Uhr
@Fragezeichen, mach dir das leben doch nicht soooo schwer, es kommt immer vor das MAs verhindert sind.
Mach einen Rundbrif > nachlese BV , mit Kurzen Sätzen was loss war.
und schonn sind alle "befriedigt". ggf könnte es passieren, das MAs sich auf Perspektive etwas mehr "bemühen" zur BV zu kommen.
Aber eine Info Pflicht gegen über den MAs die NICHt gekommen sind besteht nicht.
p.s schonmal was von Abteilungs/teil BV gehört?
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