Benachteiligung - wenn Abteilungsleitung gegen ihren Willen abgelöst bzw. ausgetauscht werden soll, da sie seit Jahren nur Teilzeit arbeitet, stattdessen soll eine Vollkraft eingesetzt werden?
Bei uns soll eine stellvertretende Abteilungsleitung gegen ihren Willen abgelöst bzw. ausgetauscht werden, da sie seit Jahren nur Teilzeit arbeitet, stattdessen soll eine Vollkraft eingesetzt werden. Ist das nicht eine Benachteiligung von Teilzeitbeschäftigten und was können wir tun?
Community-Antworten (3)
19.12.2009 um 23:14 Uhr
Ramonis,
wenn die offizielle Begründung tatsächlich die Teilzeitbeschäftigung ist:
http://www.gesetze-im-internet.de/tzbfg/__4.html
http://www.gesetze-im-internet.de/betrvg/__80.html
Nun mal los! ;-)
19.12.2009 um 23:28 Uhr
abgelöst sind zwei Versetzungen bzw. Versetzung und Einstellung , die Teilzeitbeschäftigte wird versetzt, auf die Stelle soll ein anderer versetzt bzw. eingestellt werden. Einen Widerspruchsgrund hast du schon genannt . Aus §99 BetrVG lassen sich weitere ableiten.
Der AG hat nach §92 Er hat mit dem Betriebsrat über Art und Umfang der erforderlichen Maßnahmen und über die Vermeidung von Härten zu beraten. Und damit ist nicht eine reine Information gemeint. Wenn der AG meint eine Teilzeitstelle genügt nicht muss er unter Umständen eine weitere schaffen.
20.12.2009 um 15:26 Uhr
Danke, Ihr seid super, jetzt wissen wir, was zu tun ist
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