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Ausserordentliche Kündigung eines BR-Mitgliedes bei Aussage gegen Aussage - Welche Möglichkeiten haben wir im BR?

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Michelps
Jan 2018 bearbeitet

Hallo, wir sind ein relativ frischer Betriebsrat und haben am Montag 21.12.2009 ein heisses Eisen im Feuer. Hoffen Ihr könnt uns helfen.

Nach einer verbalen Konfrontation (ohne Zeugen, da telefonisch) unserer GL-Sekr. und eines männlichen Kollegens (BR-Mitglied), welches durch einer Anweisung und Bedrohung seitens der GL-Sekr.vonstatten ging, muss dies im Nachhinein eskaliert sein. Nach Aussage von Fr. X soll Herr Y sie auf dem Gang absichlich angerempelt haben und hat bei der Gefü Beschwerde eingelegt. Am darauffolgendem morgen hat Herr Y dies dem BR-Gremium mit einem gegensätzlichem Sachverhalt mitgeteilt, sodass Fr. X ihn von hinten Angerempelt hätte. Wir sehen dies nun so, das hier Aussage gegen Aussage steht. Herr Y wurde, bevor der BR in Aktion treten konnte, von der GL aufgefordert am nächsten Tag mit der GL und Fr. X zu diesem Sachverhalt ein klärendes Gespräch ab zu geben. An diesem Vormittag noch hat Hr. Y ein Anruf von Zuhause erhalten, dass seine Tochter unverzüglich ins KH gebracht werden muss, da eine lebensbedrohliche Krankheit festgestellt wurde, welches sofort behandelt werden muss. Herr Y ist unverzüglich ins KH gefahren und hat sich für die nächsten Tage krankschreiben lassen (Grippe). Somit konnte der Termin für das klärende Gespräch nicht aufrecht erhalten werde. Nun will ihn die GF außerordentlich kündigen. Welche Möglichkeiten haben wir im BR

7.110011

Community-Antworten (11)

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Erwin

19.12.2009 um 11:14 Uhr

@Michelps

§ 103 BetrVG § 82 § § 84 u. 85

Das BRM soll den BR hier beauftragen aktiv zu werden. Also, ruhig auch die GL-Sekr "angreifen" sie ist keine heilige Person.

Möglicher weise will man hier ja auch einen neuen/ unerfahrenen BR oin die Ecke treiben und ihn bei den AN als "unbrauchbar" hinstellen. So nahc dem Motto, selbst die eigenen Mitglieder kann er nicht schützen. Also wert euch.

Weiter kann der BR sich externen Sachverstand zur Beratung holen. Gerade neue BR könnten diesen begründeten bedarf bei solchen Kündigungen haben.

§ 80 BetrVG - VIII. Hinzuziehung von Sachverständigen (Abs. 3)

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Kriegsrat

19.12.2009 um 13:24 Uhr

erst mal auf die anhörung warten und die begründung durchlesen ich sehe den vorfall nicht als wichtigen grund, der eine außerordentliche kündigung eines br-mitglieds rechtfertigen würde allerdings ist diese "krankschreibungsgeschichte" irgendwie übel wenn die tochter erkrankt ist, lässt sich der vater wegen "grippe" krankschreiben?

wenn ihr die zustimmung zur kündigung verweigert (als zustimmungsverweigerung gilt in dem fall auch, wenn ihr die frist verstreichen lasst ohne euch zu äußern !), muß der AG eure zustimmung vom arbeitsgericht ersetzen lassen, bevor er kündigen kann dazu beauftragt ihr einen rechtsanwalt mit eurer vertretung, da ihr in diesem verfahren die beklagten seid das ganze läuft unter § 40 BetrVG, zustimmung des AG hierzu nicht erforderlich der § 80 ist hier unnötig............

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rainerw

19.12.2009 um 15:12 Uhr

Hatte Erwin heute morgen noch keinen Kaffee gehabt?

K
Kölner

19.12.2009 um 15:14 Uhr

@rainerw Vermutlich nicht. Wenn, dann sollte man ihm auch koffeinfreien Kaffee geben. Der läuft sonst auf 45 rpm. ;-))

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Erwin

19.12.2009 um 16:11 Uhr

@rainerw @ Kölner

Verstehe euere Anmerkungen nicht. Hatte schon wie immer guten und starken Kaffee.

Wenn ein AG wie hier die Keule herausnimmt, nehme ich als BR die größere

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Michelps

19.12.2009 um 16:59 Uhr

@erwin @kriegsrat

erst mal Danke für die schnelle Antworten..

zu §82 haben die GL`s dies clever gemacht, denn dies wurde ihm für den darauffolgenden Tag ja eingeräumt. §84 und §85 haben wir entgegengenommen und angewandt bzw. Beschwerde an GL weitergegeben. zu §103 habe ich eine Frage: @kriegsrat Wenn ich mir den §102Abs2 Satz3 anschaue, muss dem AG innerhalb von 3 Tagen die Bedenken mitgeteilt werden, ansonsten gilt die Zustimmung wie in Satz 2 als erteilt. Oder sehe ich das falsch?

In dem Fall der Krankheit muss ich Dir zustimmen, ist dumm gelaufen. Allerdings weiss ich hierbei nicht, ob eine tatsächliche Krankheit vorliegt, oder ob es sich hierbei um dem Fall der Tochter handelt. Aufgrund des Konfliktes kann ich hierbei ausschliessen, da er täglich mit externen Konflikten zu tun hat und diese vorbildlich meistert Den §40 (RA) kann ich erst anwenden, wenn die kündigung trotzdem vollzogen werden soll, oder?

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Erwin

19.12.2009 um 17:27 Uhr

@Michelps

BetrVG § 80 Allgemeine Aufgaben (3) Der Betriebsrat kann bei der Durchführung seiner Aufgaben nach näherer Vereinbarung mit dem Arbeitgeber Sachverständige hinzuziehen, soweit dies zur ordnungsgemäßen Erfüllung seiner Aufgaben erforderlich ist.

Nun will ihn die GF außerordentlich kündigen. Welche Möglichkeiten haben wir im BR Sofern ihr eine Kündigung gem. § 103 auf den Tisch bekommt, könnt ihr das Thema Bertaung angehen. Auch einmal hierzu bei der Gewerkschaft anfragen, die haben Sachverstand der auch dann kurzfristig ggf. per Telefon bereitgestellt werden kann.

Klar bei einer außerordenlichen Kündigung habt ihr nur 3 Tage Zeit.

K
Kriegsrat

19.12.2009 um 17:33 Uhr

michelps

in dem fall ist es genau umgekehrt wie sonst normalerweise wird nichtäußerung als zustimmung gewertet, in diesem fall gilt aber die nichtäußerung nicht als zustimmung ihr braucht euch also zu der kündigung gar nicht äußern, wenn ihr nicht wollt

der 40er beinhaltet, , wenn der AG euch zu einem zustimmungsersetzungsverfahren vor gericht zerrt, er die kosten für euren anwalt , den ihr euch dann nehmen solltet, automatisch tragen muß, ob er will oder nicht

also wartet ab, ob post vom ArbG kommt und geht dann anschließend sofort zu einem anwalt eures vertrauens

und wenn ihr noch eins drauflegen wollt, beschließt doch gleich mal ein seminar im januar zu besuchen , um zukünftig auf diesem gebiet "fitter" zu sein............

aufpassen noch bei der ladung zur sitzung : das betroffene mitglied des BR ist zur beratung und beschlußfassung zur eigenen kündigung "rechtlich verhindert", für diesen tagesordnungspunkt muß ein ersatzmitglied geladen werden

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Michelps

19.12.2009 um 17:43 Uhr

@kriegsrat

Im Teil I, den ich gerade absolviert habe, wurde angesprochen, dass es nur Vorteile für den Kündigungsempfänger bringt, wenn Bedenken gegen eine Kündigung schrigtlich niedergelegt wurden -für das Gericht- Teil 2 habe ich mich bereits Vorangemeldet, da es zum Thema Kündigung immer nur den Verweis gab:" Kommt im Teil 2 dran" :-(

K
Kriegsrat

19.12.2009 um 18:07 Uhr

michelps

im vorliegenden fall wird zum zustimmungsersetzungsverfahren erstmal der betriebsratsvorsitzende geladen, der ja dann in dieser verhandlung die bedenken des BR mit hilfe des anwalts substantiiert vortragen kann es bringt wenig, wenn ihr jetzt im vorfeld selber was zusammenstöpselt......... das formuliert besser ein fachanwalt

erst wenn die zustimmung des BR vom arbeitsgericht ersetzt worden ist (was ich im vorliegenden fall nicht glauben mag, aber wer weiß schon, was genau passierte) kann der AG dem br-mitglied kündigen

vielleicht kann man ja doch nochmal ein klärendes gespräch mit allen beteiligten organisieren, bevor es zum äußersten kommt..................

wichtig wäre nur, daß euer br-kollege bei erhalt der kündigung innerhalb 3 wochen klage erhebt, sonst wird jede noch so schwachsinnige kündigung wirksam.....

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Michelps

19.12.2009 um 22:42 Uhr

Ok, vielen dank für Eure Hilfe. Werden mit allen Mitteln versuchen dem Kollegen zu helfen Noch ein schönes Wochenende

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