BR Wahl 2010, wichtige Frage an Euch - Wahlwunschtag der GL nach letztem Amtstag des jetzigen BR?
Hallo zusammen,
in unserem Haus wurde die Frage geäußert ob die Wahl des Neuen BR später als 4 Jahre erfolgen kann. Letzter Amtstag ist der 15.03.2010, Wahlwunschtag der GL wäre der 18.03.2010. In dem Wahlkalender wird uns jedoch der 09.03.2010 angezeigt. Gibt es Gesetze und Regelungen (niedergeschrieben) in denen dies klar hervorgeht?
Danke euch schon mal im Voraus!
Community-Antworten (9)
18.12.2009 um 14:13 Uhr
ein "wahlwunschtag "der GL ist ja sooowas von uninteressant
wenn die amtszeit des alten BR am 15.03. endet, beginnt die betriebsratslose zeit.....
18.12.2009 um 14:52 Uhr
@Kriegsrat, das könnte ich persönlich nehmen !
18.12.2009 um 14:56 Uhr
Waschbär
Warum??
18.12.2009 um 15:01 Uhr
@ geschäftsleitungsangehörigerwaschbär
zitter, zitter
18.12.2009 um 16:35 Uhr
@kriegsrat,
Wieso Zitter ? Dachte ihr Bayern spielt mehr so Alpenhorn ?
@DeWalt, das muss dir jemannd anders sagen... sonst bekomme ich wieder "neidische" seitenhiebe vom Kriegsrat ....und den benötige ich noch als Wachhund :-() Sonst könnte mich noch einer klauen und das wäre für die Firma-- ein Wurstkäse ! Mario !!!!
ODEr wie Du es nennst > worst case scenario :-)))
18.12.2009 um 16:39 Uhr
dewalt er ist eben ein Original >Waschbär Schlauherz [Glücksbärchis]
18.12.2009 um 17:45 Uhr
krigsrat ist das die Antwort auf > es muss auch Billiger gehen? Mensch wenn Du schon Nicks Kaperst dann aber bitte Richtig !
18.12.2009 um 18:02 Uhr
Nach meiner Auffassung, kann man einfach, ich glaube nach § 22Betr. VG zurücktreten und dann, wenn ein WV besteht, die Wahl einfach als Übergangsmandat abwarten und so einen , innerhalb des gesetzl vorgeschriebenen Zeitraums Wahltermin erzielen. Wenn man den Gesetzestext nämlich so hinnehemen würde, wäre man irgendwann, um eine betriebsratslose Zeit zu vermeiden, ausserhalb des gesetzl vorgeschriebenen Wahlzeitraum also vor dem 01.03. eines Jahres. ganz davon abgesehen was sich die GL wünscht, was bei mir ebenfalls keine Rolle spielt
Grüssle
18.12.2009 um 18:57 Uhr
@ alterbetriebsrat
wenn du außerhalb "des gesetzlich vorgeschriebenen wahlzeitraums" wärst, bist du gleich wieder drin und zwar bis zum 31.05 (§ 13 Abs.3 BetrVG)
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