W.A.F. LogoSeminare

BR Wahl 2010, wichtige Frage an Euch - Wahlwunschtag der GL nach letztem Amtstag des jetzigen BR?

M
Mickolay
Nov 2016 bearbeitet

Hallo zusammen,

in unserem Haus wurde die Frage geäußert ob die Wahl des Neuen BR später als 4 Jahre erfolgen kann. Letzter Amtstag ist der 15.03.2010, Wahlwunschtag der GL wäre der 18.03.2010. In dem Wahlkalender wird uns jedoch der 09.03.2010 angezeigt. Gibt es Gesetze und Regelungen (niedergeschrieben) in denen dies klar hervorgeht?

Danke euch schon mal im Voraus!

7.66309

Community-Antworten (9)

K
Kriegsrat

18.12.2009 um 14:13 Uhr

ein "wahlwunschtag "der GL ist ja sooowas von uninteressant

wenn die amtszeit des alten BR am 15.03. endet, beginnt die betriebsratslose zeit.....

W
Waschbär

18.12.2009 um 14:52 Uhr

@Kriegsrat, das könnte ich persönlich nehmen !

D
DeWalt

18.12.2009 um 14:56 Uhr

Waschbär

Warum??

K
Kriegsrat

18.12.2009 um 15:01 Uhr

@ geschäftsleitungsangehörigerwaschbär

zitter, zitter

W
Waschbär

18.12.2009 um 16:35 Uhr

@kriegsrat,

Wieso Zitter ? Dachte ihr Bayern spielt mehr so Alpenhorn ?

@DeWalt, das muss dir jemannd anders sagen... sonst bekomme ich wieder "neidische" seitenhiebe vom Kriegsrat ....und den benötige ich noch als Wachhund :-() Sonst könnte mich noch einer klauen und das wäre für die Firma-- ein Wurstkäse ! Mario !!!!

ODEr wie Du es nennst > worst case scenario :-)))

K
krigsrat

18.12.2009 um 16:39 Uhr

dewalt er ist eben ein Original >Waschbär Schlauherz [Glücksbärchis]

W
Waschbär

18.12.2009 um 17:45 Uhr

krigsrat ist das die Antwort auf > es muss auch Billiger gehen? Mensch wenn Du schon Nicks Kaperst dann aber bitte Richtig !

A
alterbetriebsrat

18.12.2009 um 18:02 Uhr

Nach meiner Auffassung, kann man einfach, ich glaube nach § 22Betr. VG zurücktreten und dann, wenn ein WV besteht, die Wahl einfach als Übergangsmandat abwarten und so einen , innerhalb des gesetzl vorgeschriebenen Zeitraums Wahltermin erzielen. Wenn man den Gesetzestext nämlich so hinnehemen würde, wäre man irgendwann, um eine betriebsratslose Zeit zu vermeiden, ausserhalb des gesetzl vorgeschriebenen Wahlzeitraum also vor dem 01.03. eines Jahres. ganz davon abgesehen was sich die GL wünscht, was bei mir ebenfalls keine Rolle spielt

Grüssle

K
Kriegsrat

18.12.2009 um 18:57 Uhr

@ alterbetriebsrat

wenn du außerhalb "des gesetzlich vorgeschriebenen wahlzeitraums" wärst, bist du gleich wieder drin und zwar bis zum 31.05 (§ 13 Abs.3 BetrVG)

Ihre Antwort