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Initiativrecht §92 BetrVG

S
SaSu
Nov 2020 bearbeitet

Hallo an alle, habt ihr vielleicht einen Tipp wie ich Schreiben zur Ausübung des Initiativrechts nach §92 BetrVG formulieren kann, wenn der AG gemäß seines Direktionsrechtes mehrere Änderungskündigungen ausspricht und auf Versetzung an einen anderen Ort abzielt, obwohl derzeit alle Betroffenen im Homeoffice tätig sind.

vielen Dank für schnelle Hilfe

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Community-Antworten (3)

K
Kjarrigan

04.11.2020 um 14:20 Uhr

Was wollt ihr mit § 92 BetrVG?

Änderungskündigungen sind Kündigungen also § 102 BetrVG. Versetzung eine personelle Einzelmaßnahme also § 99 BetrVG.

Also den AG auffordern Euch VOR Ausspruch der Änderungskündigung / Versetzung anzuhören.

K
kratzbürste

04.11.2020 um 14:22 Uhr

Der 92er enthält Informationsrechte.

Bei Änderungskündigumgen seid ihr im § 102 und § 99 BetrVG-verfahren.

L
Linessi

04.11.2020 um 15:13 Uhr

Hallo, seit ihr im Vorfeld umfassend über diesen Sachverhalt von seitens des Arbeitgebers informiert wurden. Um über eine Stellungnahme oder Beschluss im Gremium zu beraten. Das solltet ihr fördern.

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