Erstellt am 16.01.2007 um 20:48 Uhr von gerd
Initiativrecht hat mit Mitbestimmung nichts zu tun. Nach BetrVG gibt es bestimmte §§ die dem BR ein I-Recht geben. D.h. soviel wie der BR kann zu dem einen oder anderen Punkt aktiv werden, Vorschläge machen, Forderungen stellen.
Der Arbeitgeb. muss sich das dann auch anhören. Je nach dem um was es sich handelt wäre er dann gut beraten solche Vorschläge des BR auch anzunehmen bzw. umzusetzen. Gelegentlich hilft da auch Druck durch die betriebliche Öffentlichkeit = Belegschaft mobilisieren (nicht aufhetzen!)
Erstellt am 16.01.2007 um 20:52 Uhr von Mona-Lisa
@coach,
Wikipedia hat da ganz gute Seiten....
http://de.wikipedia.org/wiki/Initiativrecht
http://de.wikipedia.org/wiki/Mitbestimmung
Erstellt am 16.01.2007 um 21:26 Uhr von Fayence
coach,
Du schreibst doch ganz bestimmt keine Klassenarbeit oder?
Erstellt am 16.01.2007 um 21:30 Uhr von Bergmann
Und selbst wenn-die Schüler von Heute sind die Lehrmeister von Morgen !! Auf die Qualität der Antworten und den Umgangston haben wir Heute vielleicht einen maßgeblichen Einfluß !!
Erstellt am 16.01.2007 um 21:49 Uhr von Fayence
Ich überlege ganz einfach, wie die Serviceleistung für Schüler verbessert werden könnte. Vielleicht, indem unter "Beiträge sortiert anzeigen" eine Überschrift zu finden wäre "Schüler fragen, wir antworten" oder "Die schönsten Antworten für Eure Klassenarbeit"! ;-)
Erstellt am 16.01.2007 um 21:58 Uhr von coach