Anwendung Initiativrecht - wie wird das Initiativrecht des Betriebsrates richtig ausgeübt ?
Wie wird das Initiativrecht des Betriebsrates richtig ausgeübt (Vorgehensweise ?).
Community-Antworten (2)
22.07.2006 um 20:51 Uhr
Wobei willst Du denn ein Initiativrecht wahrnehmen?
22.07.2006 um 22:39 Uhr
KDH,
egal welchem Thema ihr Euch initiativ widmen wollt, werdet Ihr z.B. Informationen seitens des Arbeitsgebers benötigen. Eine Möglichkeit dieses zu erörtern, wäre z.B. das Monatsgespräch.
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