Anwendung Initiativrecht - wie wird das Initiativrecht des Betriebsrates richtig ausgeübt ?
Wie wird das Initiativrecht des Betriebsrates richtig ausgeübt (Vorgehensweise ?).
Community-Antworten (2)
22.07.2006 um 20:51 Uhr
Wobei willst Du denn ein Initiativrecht wahrnehmen?
22.07.2006 um 22:39 Uhr
KDH,
egal welchem Thema ihr Euch initiativ widmen wollt, werdet Ihr z.B. Informationen seitens des Arbeitsgebers benötigen. Eine Möglichkeit dieses zu erörtern, wäre z.B. das Monatsgespräch.
Verwandte Themen
zu wenig Kandidaten - BR-Größe herabsetzen
ÄlterWie wird verfahren, wenn nicht genug Kollegen für die BR-Wahl kandidieren, um alle nach § 9 BetrVG zu vergebenden Betriebsratssitze zu vergeben? Die mir bekannten Kommentare zum BetrVG sind da widersp
Diskriminierung von Teilzeitbeschäftigten bei Überstundenzuschlägen
Nur mal so zur INFO : Eine tarifvertragliche Regelung, die unabhängig von der individuellen Arbeitszeit für Überstundenzuschläge das Überschreiten der regelmäßigen Arbeitszeit eines Vollzeitbeschäfti
Betriebliche Übung? - Arbeitsvertraglicher Anspruch entstanden?!
ÄlterHallo! Folgende Situation: Ein Mitarbeiter (als "Verlagsmitarbeiter" beschäftigt) arbeitet seit Jahren in der Abteilung A mit Aufgabengebiet 1 - wird aber bei Arbeitsmangel im Bereich 1 auch regelmä
Mitbestimmung bei Prä-BR-Themen?
ÄlterIm Betrieb wurde ein BR gegründet. Im Laufe der noch jungen Amtsperiode wird dem BR bekannt, dass mittels einer vor BR-Gründung eingeführten und seitdem genutzten technischen Einrichtung ohne Wissen
Was bedeutet Initiativrecht?
ÄlterHallo, was genau bedeutet Initiativrecht? Ist das ein so genanntes hartes Mitbestimmungsrecht? Und welcher Unterschied besteht zwischen Mitbestimmung und Initiative in Bezug auf den Betriebsrat?