Übergangsfristen - Tritt diese Regelung auch ein, wenn man im Dezember 2005 gewählt hatte?
Einen guten morgen an alle da draußen. Der Betriebsrat wird im jahr 2010 gewählt, sollte der alte betriebsrat innerhalb des letzten Jahres gewählt worden sein, so ist dieser doch bis 2014 im Amt. Tritt diese Regelung auch ein, wenn man im Dezember 2005 gewählt hatte obwohl die Wahlen erst 2006 stattfanden. Dann ist man doch auch automatisch bis 2010 im Amt, oder ????
Community-Antworten (1)
18.12.2009 um 10:08 Uhr
Wenn im Dezember 2005 gewählt wurde, endet die Amtszeit 2010.
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