Schulung und Kurzarbeit - Wahlvorstandschulung als Kurzarbeit anrechnen?
Hallo zusammen,
nachdem wir den Wahlvorstand bestimmt haben sollten die Wahlvorstandmitglieder, die nicht unbedingt Betriebsratsmitglieder sind, auf Schulung gehen. Der Arbeitgeber möchte aber die Schulung als Kurzarbeit anrechnen. Darf er das? Gibt es irgendeine Rechtsgrundlage dafür? Wir sind 5 Betriebsräte und der Wahlvorstand besteht aus 3 Mitglieder. Zwei davon sind BR-Mitglieder und die dritte Person nicht.
Danke im Voraus
Community-Antworten (3)
17.12.2009 um 15:09 Uhr
@maiden
Einfach einmal bei der Agentur für Arbeit, dem Kostenträger für KUG anfragen. Es gibt zwar das Thema "Quali in der KUG" aber ich denke, dieses gilt für berufliche fachliche Quali.
Ansonsten kann der BR bei Fragen Sachverstand ggf. auch durch RA in Anspruch nehmen und der AG muss diesen zahlen. Auch dieses sehe ich hier als möglich. Denn diesen hier notwendigen Sachverstand gibt es im Betrieb nicht, da der AG und BR ja unterschiedliche Meinungen haben
17.12.2009 um 20:35 Uhr
@maiden Keine Chance. S. §20 BetrVG: Die Kosten der Wahl trägt der Arbeitgeber.
Die Tätigkeit als Mitglied des Wahlvorstands ist Arbeitszeit und vom Arbeitgeber voll zu vergüten (der Anteil der Kurzarbeit ist gegebenenfalls entsprechend zu reduzieren).
Tip: Einfach mal bei der Agentur für Arbeit nachfragen. Kostet nix (außer viel Zeit).
23.12.2009 um 11:06 Uhr
Danke für die Hilfe,
Hier die Antwort von der Agentur für Arbeit: "nachdem die Teilnahme m.E. nicht zusätzlich wegen der Kurzarbeit ist, sondern die Seminare bereits geplant und unabhängig von der Kurzarbeit durchgeführt werden, können diese Seminartage nicht als Kurzarbeit gewertet werden."
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