Erstellt am 17.12.2009 um 14:09 Uhr von erwin
@maiden
Einfach einmal bei der Agentur für Arbeit, dem Kostenträger für KUG anfragen. Es gibt zwar das Thema "Quali in der KUG" aber ich denke, dieses gilt für berufliche fachliche Quali.
Ansonsten kann der BR bei Fragen Sachverstand ggf. auch durch RA in Anspruch nehmen und der AG muss diesen zahlen. Auch dieses sehe ich hier als möglich. Denn diesen hier notwendigen Sachverstand gibt es im Betrieb nicht, da der AG und BR ja unterschiedliche Meinungen haben
Erstellt am 17.12.2009 um 19:35 Uhr von Malbec
@maiden
Keine Chance.
S. §20 BetrVG: Die Kosten der Wahl trägt der Arbeitgeber.
Die Tätigkeit als Mitglied des Wahlvorstands ist Arbeitszeit und vom Arbeitgeber voll zu vergüten (der Anteil der Kurzarbeit ist gegebenenfalls entsprechend zu reduzieren).
Tip: Einfach mal bei der Agentur für Arbeit nachfragen. Kostet nix (außer viel Zeit).
Erstellt am 23.12.2009 um 10:06 Uhr von maiden
Danke für die Hilfe,
Hier die Antwort von der Agentur für Arbeit:
"nachdem die Teilnahme m.E. nicht zusätzlich wegen der Kurzarbeit ist, sondern die Seminare bereits geplant und unabhängig von der Kurzarbeit durchgeführt werden, können diese Seminartage nicht als Kurzarbeit gewertet werden."