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Wahl: Liste unumstößlich?

J
Jüngling
Nov 2016 bearbeitet

Hallo zusammen,

die Wahl zum BR bein uns ist nun in der kommenden Zeit. Es gibt für mich nun nur ein Problem:

Wir gehen derzeit noch von einer Personenwahl aus, jedoch hat mir jemand im Vertrauen gesteckt, dass er eine Liste anstrebt. Die Frage die sich mir nun stellt: Kann man nachdem jemand eine Liste abgegeben hat diese ablehnen und eine Personenwahl durchdrücken. Problem wird hier sein, dass am Abgabedatum (Anmeldeschluss) der Herr die Liste hingibt und dann eine weitere Liste aus den anderen Kandidaten gemacht wird. Es kann doch nciht sein, dass ein einzelner die anderen und den Wähler so zu einer Wahlart zwingen kann!?

Bitte helft mir, wenn das möglich ist.

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Community-Antworten (3)

K
kainil

17.12.2009 um 05:54 Uhr

Moin Jüngling,

es ist aber so rechtens wie der Kollege das macht. Lese dir doch bitte mal die Wahlordnung durch. Um die "Besten" von Eurer Liste in den BR zu bekommen, muß mann diese auch nach oben auf die Liste setzen.

K
Kölner

17.12.2009 um 08:21 Uhr

@Jüngling Zumal hinsichtlich der gesetzlichen Lage eine Listenwahl deutlich mehr Schutz durch das GG erfährt...

I
Immie

17.12.2009 um 14:43 Uhr

@Jüngling Du glaubst ja gar nicht was alles "sein" kann... Bist du im WV?

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