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Info des BR an einen betroffenen Kollegen - über eine geplante Einzelmaßnahme (Kündigung)?

F
Fragender
Jan 2018 bearbeitet

Hallo zusammen,

darf der BR einen betroffenen Kollegen über eine geplante Einzelmaßnahme (Kündigung, hier gab es eine Anhörung) informieren. Der Kollege ist vom Arbeitgeber noch nicht informiert.

Bzw. darf der BR den Kollegen zur Sachlage befragen um zu einem Ergebnis bei der Anhörung zu kommen. Dabei muß dann natürlich auch über den Grund der Befragung gesprochen werden.

Ich habe aus Seminaren im Kopf, daß dies erlaubt sei. Finde aber nicht mehr wo es steht.

Danke für Eure Hilfe.

Fragender

5.25405

Community-Antworten (5)

K
Kriegsrat

17.12.2009 um 01:30 Uhr

§ 102 BetrVG Absatz 2 Satz 4

und wenn du vergessen hast, wo die widerspruchsgründe aufgeführt sind, melde dich einfach noch mal ;-))

K
Kölner

17.12.2009 um 08:23 Uhr

@Fragender Ich finde solche Fragen leider immer noch schrecklich - gerade wenn man bedenkt, dass Du/Ihr auf Seminar gewesen bist/seid! Manchmal wird ein BR einfach auch Hiob genannt.

K
Kriegsrat

17.12.2009 um 12:08 Uhr

Das Buch Hiob Kapitel 1 1,1 Es war ein Mann im Lande Uz, sein Name war Hiob. Und dieser Mann war rechtschaffen und redlich und gottesfürchtig und mied das Böse. 1,2 Ihm wurden sieben Söhne und drei Töchter geboren. 1,3 Und sein Besitz bestand aus siebentausend Schafen und dreitausend Kamelen und fünfhundert Gespannen Rinder und fünfhundert Eselinnen, und [sein] Gesinde war sehr zahlreich, so daß dieser Mann größer war als alle Söhne des Ostens.

ein klassischer BR eben, wie man ihn in fast jedem zweiten betrieb findet...;-))

D
DerAlteHeini

17.12.2009 um 22:04 Uhr

kriegsrat Wenn Hiob ein paar Esel abhanden gekommen sind, kann ich ein Tipp geben wo er sie finden kann.

K
Kölner

17.12.2009 um 22:19 Uhr

@DerAlteHeini Da bin ich mir ganz sicher, dass Du Dich tierbezüglich zur Verfügung stellen könntest. ROTFLOL

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