BV über das "Musik hören" am Arbeitsplatz wegen Auftragsvergabe - Wie würdet Ihr damit umgehen?
Hallo zusammen,
wir als Betriebsrat sitzen gerade etwas in der Zwickmühle! Hier die Kurzdarstellung des Falls:
Unsere Holding mit Sitz im Ausland kann von einem größeren Auftraggeber aus dem fernen Osten einen Großauftrag erwarten. Die Verträge liegen eigentlich schon zur Unterzeichnung auf dem Schreibtisch! Aber der Auftraggeber, so doof es sich anhört, erwartet dass in allen Unternehmen der Holding, die auch nur im entferntesten mit diesem Auftrag zu tun haben könnten, ein Musikverbot!
Ich habe dies anfangs als Scherz erachtet, da wir als BR trotz diverser Meinungsverschiedenheiten, ein gutes Verhältnis zum AG pflegen! Aber ich habe mir den "Auflagenkatalog" des Fernöstlers angeschaut und wurde eines besseren belehrt.
Nun sitzen wir zwischen den Stühlen! Einerseits wird das Musik hören am Arbeitsplatz seit Jahren geduldet und andererseits wollen wir diesen Auftrag wegen des Musikhörens nicht gefährden.
Wie würdet Ihr damit umgehen?
Uns schwebt folgendes Szenario vor:
- Wir unterzeichnen eine BV wegen des Auftrags!
- Es gibt eine Nebenabrede, die protokollarisch festgehalten wird, dass oben beschriebene BV nur obligtorisch gilt!
Danke für Eure/Ihre Reaktionen!
Grüße aus dem Rheinland
Community-Antworten (7)
16.12.2009 um 13:12 Uhr
Warum ist das Musikverbot für dem Auftragsgeber so wichtig ...? Beeinflußt das Musik hören die Produktion oder die Qualität des Produktes ? Welchen sinn sollte ein Musikverbot haben,das der Auftragsgeber diesen Punkt sogar in den Auflagenkatalog nennt MFG Troisdorfer
16.12.2009 um 13:22 Uhr
....und wenn der auftraggeber die erteilung des auftrags unter die bedingung stellt, daß jeder mitarbeiter der produktion ein rosa mützchen trägt mit der aufschrift "die wüste lebt", was wollt ihr machen ?
wenn ihr euch querstellt, gibt er den auftrag jemand anderem......
ist wohl eine "friss oder stirb"-situation
euer mitbestimmungsrecht in dieser angelegenheit geht gegen null, wenn der AG keinen eigenen entscheidungsspielraum hat, bzw. ihm die bedingungen vom auftraggeber diktiert werden............
16.12.2009 um 16:34 Uhr
Hallöchen nochmal ...
@ Troisdorfer: Der Auftraggeber aus Fernost sagt oder befürchtet, dass, durch das Abspielen von Musik oder Radio, es zu Produktionsfehlern kommen könnte. Um diesem Risiko aus dem Weg zu gehen, will er denn Auftrag nur vergeben, wenn dem "Maßnahmenkatalog" zugestimmt wird ...
@ Kriegsrat: Friss oder stirb sehe ich genauso und dass die Kollegen demnächst rosa Höschen tragen müssen, könnte demnach auch passieren ...
Aber was sollen wir machen? Solch einen nachwirkenden Auftrag wegen der Musik abgeben? Ich denke, dass wir wie oben beschrieben, das Angebot abgeben werden und hoffen, dass das Thema damit vom Tisch ist ...
17.12.2009 um 12:47 Uhr
@Vampire noch was ganz anderes. Wird nur Musik gehört oder gar Radio? Und wenn Radio, sind diese Geräte zusätzlich! bei der GEZ gemeldet?
Grüße Kleine Hexe
17.12.2009 um 12:57 Uhr
@Hexe: Es wird auch Radio gehört und alle sind vorschriftsmäßig angemeldet ...
17.12.2009 um 13:03 Uhr
@KleineHexe Wobei wir die Diskusion wegen der Kosten schon mal vor kurzem in einem anderem Thread hatten. Die Mitbestimmung über das Verbot übers Radio hören ist das eine Thema. Das umlegen der Kosten ein Anderes; auch wenn sie nicht unmittelbar voneinander zu trennen sind.
17.12.2009 um 13:50 Uhr
Solltet ihr eine BV abschliessen, in der das Radio hören verboten wird, würde ich aber versuchen eine Klausel einzubauen die besagt das bei nicht zustande kommen dieses benannten Auftrages oder auch bei Wegfall des Auftrages eine BV neu verhandelt werden muß. Dies wäre auch noch eine Möglichkeit.
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