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fortbildung/e-campus

SR
Schwester R.
Nov 2020 bearbeitet

Hallo, seit einegen Monaten müssen wir (Pflegeeinrichtig) die Fortbildungen zuhause als e-campus (online) durchführen. Bis jetzt sind (in meinem Fall) ca 50 Fortbildungen die ich schon durch habe, es stehen noch sehr viele offen. Die Zeit wird als Arbeitszeit angerechnet , je nach Fortbildung - die Dauer wird jeweils eingeblendet. Bin ich verpflichtet so viele Fortbildungen in meine Freizeit durchzumachen, ich fühle mich sehr unter Druck gesetzt und von Entspannung und Abschalten in meinen freien Tagen kann man auch nicht reden.

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Community-Antworten (5)

D
DummerHund

02.11.2020 um 22:18 Uhr

Existiert ein BR? Dieser wäre in der Mitbestimmung. Was heisst ---wird als Arbeitszeit angerechnet, je nach Fortbildung? Beschreibe mal die eigentliche Arbeitszeit in in eurer Einrichtung und von wann bis wann die Fortbildung ist.

S
seehas

03.11.2020 um 08:55 Uhr

Wenn die Fortbildung während der Erholungszeit stattfindet und Pflicht ist, dann wird durch die Teilnahme an der Fortbildung die Erholungszeit unterbrochen. Die 11 Stunden beginnen danach wieder zu laufen. Wenn der Arbeitgeber erwartet, dass die Fortbildungen als e-campus durchgeführt werden muss er Hardware und Zeit zur Verfügung stellen. Im Zweifelsfall müssen die Stunden während der regulären Arbeitszeit stattfinden, so wie die Fortbildungen sonst auch.

U
UdoWoe

03.11.2020 um 08:57 Uhr

Wenn die Fortbildung als Arbeitszeit angerechnet wird und man selbst auch noch entscheiden kann wann ich die Fortbildung mache, was kann einem da besseres passieren. Klar, wie Dummerhund schon anmerkte, einfach mal den BR befragen ob er in die Entscheidung eingebunden war. Kann man die Fortbildung auch nach Feierabend machen? Somit könnte man sich die freien Tage auch frei halten. Die weitere Frage die ich mir stelle, stellt der AG die Hardware (also PV, Headset usw.) zu Verfügung?

SR
Schwester R.

04.11.2020 um 23:00 Uhr

Die e-campus Fortbildungen machen wir in unserem Freizeit, zuhause, nach Feierabend. Es ist auch erlaubt das ganze werend des Arbeitszeit zumachen, das wird aber natürlich nicht als Zusatzzeit angerechtet. Meine Frage war: ob das normal ist, dass man, mittlerweile 59 Fortbildungen absolwieren muss (30 bis 45 Min pro Fortbildung)?

U
UdoWoe

05.11.2020 um 08:40 Uhr

Wenn der AG meint, dass 59 Fortbildungen notwendig sind, dann ist das halt so. Zumal wenn er diese auch noch bezahlt, dann Ja. Wir haben im Durchschnitt pro Monat 5-10 Stück. Die meisten sind nur 2-5minuten lang. Über das Jahr gesehen sind es auch 50-100Stück. Halt nur kürzer. Gerade auf Grund dessen, dass man sich nicht treffen kann und darf, gehen viele AG hin und bieten die Fortbildungen als e-campus an. Gleichzeitig verteilen Sie diese auf mehrere kleinere Fortbildungen. Wenn ihr einen BR habt, dann sollte dieser mal den AG fragen ob warum er das macht und ob man nicht andere Möglichkeiten hat. Wenn es erlaubt ist während der Arbeitszeit zu machen, warum macht ihr es dann nicht? Wenn ihr Zusatzzeit bekommt, wenn ihr die Fortbildung in der Freizeit macht, ist das doch wenigstens positiv. Die Entscheidung liegt also bei jedem einzelnen MA.

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