Veröffentlichung von Abstimmergebnissen?
Hallo, eine Frage an die Experten, darf ein Abstimmergebnis einer BR-Sitzung (unabgestimmt) auf einer Betriebsversammlung und im Intranet veröffentlicht werden und die BR-Mitglieder, die dafür waren namentlich diffamiert werden? z.B: 3 dagegen (x, y z) 2 dafür ( u, v) Ich würde mich über eine schnelle Antwort freuen Danke nightowl
Hallo, vielen Dank für die schnellen Antworten, § 30 BetrVG passt ja dazu, hätte Ihr vielleicht auch noch ein Urteil oder einen Link dazu Gruss nightowl
Community-Antworten (9)
15.12.2009 um 16:09 Uhr
So wohl eher nciht. Das widerspricht der Nichtöffentlichkeit der Sitzung...
15.12.2009 um 16:19 Uhr
Nein, darf es nicht. Was interessiert überhaupt das Stimmenergebnis. Wichtig ist doch nur ob etwas angenommen oder abgelehnt wurde. Egal wie das Ergebnis im Detail aussieht. (Sitzungsprotokolle natürlich ausgenommen)
15.12.2009 um 16:24 Uhr
DeWalt War da nciht noch was...? ;-)))
15.12.2009 um 16:40 Uhr
Nein, darf man nicht! Man darf sagen wurde angenommen/ abgelehnt oder wurde mehrheitlich .....
Auch die Aussagen, ich (Name) haben zugestimmt/ abgelehnt wäre ein Verstoß gegen die Nichtöffentlichkeit.
15.12.2009 um 17:39 Uhr
Meinst du die Anmeldung? Gestern erledigt unter forum-treff@freenet.de :-)))
15.12.2009 um 17:42 Uhr
Jepp meinte ich ;-))) habe da ncoh nciht reingesehen - viel zu tun momentan ;-) erledige ich aber auch gleich ;-)))
15.12.2009 um 20:07 Uhr
Und DJ, hast meine Mail bekommen? ;-))))
15.12.2009 um 20:11 Uhr
Jepp aber es fehlt die nächstgrößere Stadt ;-)
15.12.2009 um 23:36 Uhr
nightowl Hier wird nicht nur der Grundsatz der Nichtöffentlichkeit einer BR Sitzung verletzt, sondern die Betroffenen werden auch in ihrer Betriebsratsarbeit behindert, da man davon ausgehen kann, dass so kein ordentliches Stimmverhalten im BR mehr stattfindet.
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