Wann dürfen Bewerber für BR - Wahl auf meiner Liste unterschreiben?
BR - Wahl im März 2010 - Ich habe bereits als Listenführer eine geheime Liste mit 10 Kandidaten im Schreibtisch und möchte diese in den nächsten Wochen noch erweitern. Auf der Bewerberliste ist ja nur: Familienname, Vorname, Art der Beschäftigung, Geburtsdatum, Abteilung auf zu führen und Unterschrift natürlich, (aber kein Datum) Nun gehe Ich davon aus, das ich Kollegen/innen die interesse haben auch jetzt schon auf meiner Liste Unterschreiben lassen kann. Oder darf ich das erst wenn das Wahlausschreiben aushängt? Ich würde gern von Euch wissen ob das rechtens ist ? Vielen Dank im Voraus !!!
Community-Antworten (9)
15.12.2009 um 15:18 Uhr
@Sanieris, pssssst, hoch vertraulich, confidentel, wissen die Kolleginnen und Kollegen schon, dass sie von Dir geheim gelistet worden sind? Wenn sie wollen, können sie unterschreiben.
15.12.2009 um 15:31 Uhr
pitsieben
Danke für die Antwort. Unter Geheim ist natürlich gemeint wir gehen nicht in der Firma mit unserer Liste umher. Und hägen es auch nicht an die Grosse Glocke das wir eine eigene Liste machen. Die Bewerber haben bereits Alle Unterschrieben und sind auch verschwiegen! Wir wollen ja den Überraschungseffekt voll Auskosten! Also spricht nichts dagegen wenn Sie schon Unterschrieben haben. Das ist der Kern meiner Frage und denn hast Du ja netter weise schon beantwortet.
15.12.2009 um 19:10 Uhr
Sanieris, anzumerken wäre noch, dass die Stützunterschriften für die Liste erst gesammelt werden dürfen, wenn die Liste der Wahlbewerber vollständig ist.
16.12.2009 um 08:24 Uhr
nicoline Danke für deine Antwort! Stützunterschriften habe ich noch nicht gesammelt! Ich habe aber gelesen das Kandidaten die bereits durch Ihre Unterschrift als Bewerber einer Liste, zu den Stüzunterschriften zählen. Da gibt es dann keine Probleme oder?
16.12.2009 um 11:09 Uhr
@Sanieris Es klar zu erkennen sein das sie auch stützen. Du solltest erst alle Kandidaten sammeln... wenn du alle hast... Stützunterschriften sammeln. Es wäre doch ärgerlich wenn dir ein Kandidat auf deiner Liste, dir diese höchstpersönlich um die Ohren haut.
16.12.2009 um 13:53 Uhr
Immie Irgendwie ist deine Antwort unverständlich? Auf der Bewerberliste unterschreiben die Bewerber ja für das, das Sie auf dieser Liste kandidieren Und dies zählt doch auch bei der Anzahl der Stützunterschriften mit.Diese Bewerber müssen nicht extra nochmal bei den Stützunterschriften unterschreiben. Von dem gehe ich aus! Warum schreibst Du dann: muß klar zu erkennen sein das sie auch stützen? Und warum sollten mir die Kandidaten die Liste um die Ohren hauen??? Das hat ja wohl gar nichts damit zu tun!!!
Bin eigentlich hier um mir einen Rat von BR - Kolleginnen und Kollegen zu holen ! Vieleicht muss ich mich wo anders schlau machen?
Dank an die, die auch normale verständliche Antworten geben können!!!
16.12.2009 um 16:11 Uhr
@sanieris: Sagen wir mal so: Ein übelmeinender Wahlvorstand könnte bezweifeln, dass die Unterschrift auf der Liste (auch) als Stützunterschrift gemäß §14(4) BetrVG gemeint war und behaupten, dies sei lediglich die Einverständniserklärung zur Kandidatur gemäß §6(3) WO. Und er würde die Liste nach §8(1) Nr.3 WO für ungültig erklären. Dann kannst Du entweder in kürzester Frist eine neue Liste zusammenstellen - oder aber im Nachhinein vor Gericht ziehen und die Wahl anfechten. Dem kann man vorbeugen, indem man auf "Nummer sicher" geht und zweimal unterschreibt. Einmal in der Rubrik "Ich kandidiere auf der Liste 'Die geheime Alternativliste'". Und nachdem das alle Kandidaten gemacht haben, unterschreibt ihr nochmal unter der Rubrik "Ich möchte die Liste 'Die geheime Alternativliste' unterstützen."
16.12.2009 um 17:10 Uhr
Petrus Danke !!! Das ist die Antwort die ich suchte !!!!
Gruß Sanieris
16.12.2009 um 19:39 Uhr
Hatte das "muss" vergessen:-(
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