Erstellt am 14.12.2009 um 15:02 Uhr von rkoch
Um eine Wahl zum Betriebsrat einzuleiten braucht man keine Gewerkschaft. Da allerdings AG i.d.R. sich alle Mühe geben die Bildung eines BR zu unterbinden ist die Unterstützung einer Gewerkschaft mehr als hilfreich.
Was die Vorgehensweise zur Wahl eines BR angeht: Für eine ordungsgemäße Durchführung der Wahl ist Wissen und Kenntnis von Gesetzen erforderlich, welches bei den Seminaranbietern i.d.R. ein drei Tage langes Seminar füllt. Insofern kann hier nicht das ganze Procedere dargelegt werden. Auch hier kann eine Gewerkschaft hilfreich sein.
Die Gewerkschaften helfen oft auch, wenn keiner Mitglied ist - und im Zweifelsfalle tritt man halt der Gewerkschaft bei, wo ist das Problem? Ansonsten kann ein befreundet Rechtsanwalt oder ein erfahrener BR aus der Bekanntschaft helfen, die GEW ist aber eigentlich immer die erste Wahl.
Kurz das grundlegenden Procedere:
Drei wahlberechtigte AN (d.h. mindestens 18 Jahre alt) rufen zu einer Betriebsversammlung auf (d.h. sie erstellen einen Aushang "Wir laden zu einer Betriebsversammlung am (Datum) in (Ort) aller AN des Betriebes (Betriebsbezeichung) ein. Tagesordung: Wahl eines Wahlvorstandes zur Betriebsratswahl" Unterschrift: die drei wahlberechtigten AN
Dann findet diese Versammlung der AN statt und auf dieser wird von den anwesenden AN ein aus drei wahlberechtigten AN bestehender Wahlvorstand gewählt.
Diese drei teilen dann dem AG mit, das sie als Wahlvorstand mit der Wahl beauftragt sind und organisieren dann die Wahl. Dazu besuchen sie i.d.R. erstmal ein Seminar wo sie alles Wissen aneignen, damit das ganze überhaupt klappt. Diese drei können vom AG nicht mehr ordentlich gekündigt werden, damit der AG die Wahl nicht stoppen kann.
Aber schon bis dahin ist u.U. ein steiniger Weg.... z.B. wird der AG allen AN verbieten auf diese Versammlung zu gehen, ggf. mit Kündigungsdrohung. Vielleicht stellt er sich auch nur mit Schreibbrett vor den Versammlungsort um alle aufzuschreiben die hingehen. Das schreckt ungemein ab. Evtl droht er allen, die sich zum Wahlvorstand ernennen lassen mit Kündigung. Vielleicht kündigt er den drei Wahlvorständen auch einfach. Das ist zwar unzulässig, aber dann müssen die drei erstmal einen Kündigungsschutzprozess führen, und werden nebenbei noch vom AG zermürbt. Evtl. verweigert er auch nur die Kostenübernahme für die Seminare.
Selbst wenn die Wahl eingeleitet wird müssen die Kollegen sich ja auch noch der Wahl stellen, und dagegen wird der AG auch wieder scharf schießen. Unter solchen Voraussetzungen Kollegen zu finden die sich freiwillig in die Schußlinie stellen kann ein schwieriges Unterfangen sein.
Ich sage nicht, das das so kommen muß! Vielleicht ist Euer AG in der Beziehung ja auch Handzahm und läßt die Wahl einfach ablaufen, aber die Erfahrung lehrt, das ein AG ohne BR nichts unversucht läßt die Bildung eines BR zu unterbinden.
Erstellt am 15.12.2009 um 00:05 Uhr von DerAlteHeini
soreh
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