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Dieser Beitrag ist vor 16 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Befristete Arbeitsverträge - in wieweit darf oder muss ich als BR den Mitarbeiter darüber informieren, dass der Arbeitgeber versäumt hat die Frist eines befristeten Arbeitsvertrages eingehalten zu haben?

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innobr
Jan 2018 bearbeitet

Liebe BR`ler, in wieweit darf oder muss ich als BR den Mitarbeiter darüber informieren, dass der Arbeitgeber versäumt hat die Frist eines befristeten Arbeitsvertrages eingehalten zu haben. Bei einem unseren Mitarbeiter wurde versäumt, nach dem ersten Beschäftigungsjahr einen zweiten befristeten Arbeitsvertrag abzuschließen. Meiner Meinung nach ist durch das antreten zur Arbeit am folgenden Arbeitstag automatisch eine Umbefristung eingetreten. Ist das so? Unser Arbeitgeber hat nun versucht durch Rückdatierung eine weitere Befristung herbei zu führen. Dies ist meines Erachtens unrechtmäßig. Ist das so? Es wäre schön wenn ich kurzfristig eine Rückmeldung erhalten könnte.

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Community-Antworten (8)

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DonJohnson

20.10.2009 um 23:40 Uhr

Dieses Thema ist durchaus komplex und nciht mit ein odser zwei Sätzen zu beantworten...

Ich versuche es aber mal...

Liebe BR`ler, in wieweit darf oder muss ich als BR den Mitarbeiter darüber informieren, dass der Arbeitgeber versäumt hat die Frist eines befristeten Arbeitsvertrages eingehalten zu haben.

Ihr dürft sofort - müssen müßt ihr nciht. Für eine gute AN Vertretung empfielt es sich aber durchaus...

Bei einem unseren Mitarbeiter wurde versäumt, nach dem ersten Beschäftigungsjahr einen zweiten befristeten Arbeitsvertrag abzuschließen. Meiner Meinung nach ist durch das antreten zur Arbeit am folgenden Arbeitstag automatisch eine Umbefristung eingetreten. Ist das so? Unser Arbeitgeber hat nun versucht durch Rückdatierung eine weitere Befristung herbei zu führen.

So, und das ist durchaus kompliziert! Als erstes finde ich es traurig, dass in Folge der Personalplanung (§ 92 BetrVG) der BR mit dem AG solche Dinge nicht im Vorfeld bespricht. Es sei denn, der BR erwartet, dass ein MA nicht weiter übernommen werden soll, das ist hier aber nciht der Fall! Nein, der AN ist nciht automatisch nach einem Tag Arbeit nach der befristeten Stelle unbefristet. Hier muß man die mögliche Reaktionsmöglichkeit des AG sehen. Ist er z.B. nicht da, zählt das zumindest nicht. Weiterhin kann es in diesem hier geschilderten Fall sogar so sein, dass der AG den Vertrag mit dem AN zuvor mündlich vereinbart hat. Ok, dass er euer Zustimmungsverweigerungsrecht dabei nciht beaxchtet hat, steht aus der Frage, aber das wurde hier auch nciht gefragt. Durchaus kann es sein, dass der AG seine Pflicht, die weitere Befristung schriftlich zu fixieren, nachgekommen ist. (siehe hierzu § 2 Befristungsgesetz) Also köännte es sich hier nicht um eine Rückdatierung handeln, sondern der AG könnte diesemn Gesetz nachgekommen sein. Dennoch hat der AG dann wie gesagt euer Zustimmungsverweigerungsrecht beschnitten. Hier empfehle ich, dass ihr den AG auffordert das alles näher zu erläutern um dann gegebenenfalls weitere Schritte einzuleiten (und natürlich um einen Durchblick zu haben).

Es wäre schön wenn ich kurzfristig eine Rückmeldung erhalten könnte.

Nun, sorry, dass es so lange gedauert hat, ich war im Moment nciht momentan, aber eigentlich habe ich noch viel zu wenig versucht zu beleuchten. Die ganze Sache könnte durchaus noch viel komplexer sein...

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innobr

21.10.2009 um 00:44 Uhr

Hallo DonJohnson, erstmal schönenDank für deine Antwort. Du hast natürlich Recht, das Thema ist viel komplexer. Unser Mitarbeiter hatte ca. 4 Wochen vor auslaufen des Zeitvertrages über mich nachgefragt wie es mit einer Verlängerung aussehen würde. Diese Anfrage habe ich dann an den Niederlassungsleiter weitergeleitet. In der Woche vor auslaufen des Vertrages war unser NL für eine Woche in den Urlaub gegangen, er kam aber am letzten Tag der Befristung wieder zurück. dann hatte er vergessen das er sich um die Sache hätte kümmern müssen. Nach mehr als einer Woche hat der NL dann versucht die Angelegenheit zu kaschieren. Er sagte dann Sinngemäß ,er würde versuchen mit dem Mitarbeiter zu reden ob er einverstanden wäre wenn der Vertrag zurück datiert würde, ich habe dem Mitarbeiter gesagt das er dem nicht zustimmen müsse. Der Mitarbeiter hat sich dann einen Tag bedenkzeit ausgebeten um zu überlegen ob er es machen würde, hat sich dann aber dafür entschieden doch gleich die Unbefristung nehmen zu wollen. Wie unser NL jetzt damit umgeht bleibt erstmal abzuwarten. Da der Mitarbeiter nun schon mehr als eine Woche im luftleeren Raum hängt und täglich seiner Arbeit nachgeht, möchte ich ihm eine rechtlich bindende Antwort geben können. Vielleicht kannst du mir ja weiterhelfen???

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DonJohnson

21.10.2009 um 01:06 Uhr

Da der Mitarbeiter nun schon mehr als eine Woche im luftleeren Raum hängt und täglich seiner Arbeit nachgeht, möchte ich ihm eine rechtlich bindende Antwort geben können. Vielleicht kannst du mir ja weiterhelfen???

rechtlich verbindlich kann nur ein Jurist diesbezüglich machen...

In der Woche vor auslaufen des Vertrages war unser NL für eine Woche in den Urlaub gegangen, er kam aber am letzten Tag der Befristung wieder zurück. dann hatte er vergessen das er sich um die Sache hätte kümmern müssen. Nach mehr als einer Woche hat der NL dann versucht die Angelegenheit zu kaschieren. Er sagte dann Sinngemäß ,er würde versuchen mit dem Mitarbeiter zu reden ob er einverstanden wäre wenn der Vertrag zurück datiert würde, ich habe dem Mitarbeiter gesagt das er dem nicht zustimmen müsse.

Wortwahl ist dabei wichtig.

Der Mitarbeiter hat sich dann einen Tag bedenkzeit ausgebeten um zu überlegen ob er es machen würde, hat sich dann aber dafür entschieden doch gleich die Unbefristung nehmen zu wollen.

Die weitere Frage wäre, ob er das auch gerichtlich so durchsetzen würde, was ich erstmal bezweifeln möchte... Siehe dazu das was ich anfangs schrieb...

Da der Mitarbeiter nun schon mehr als eine Woche im luftleeren Raum hängt und täglich seiner Arbeit nachgeht, möchte ich ihm eine rechtlich bindende Antwort geben können.

Nochmals dazu. Meiner Meinung nach, ist somit die Entfristung gegeben. Beim nächsten mal wenn sowas ist, macht das nciht zwischen Tür und Angel. Sprecht im Monatsgespräch darüber. Wenn der Ag dort mitteilt und das im Protokoll steht, dass der bleiben kann, wäre die Situation jetzt für euch und dem Kollegen leichter...

So oder so fehlt aber wohl wie ich das verstanden habe die Zustimmung und die Aufforderung dessen, des Gremiums nach 99, oder?

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paula

21.10.2009 um 02:09 Uhr

wieviel AN hat den der Betrieb?

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neskia

21.10.2009 um 02:11 Uhr

Hallo DJ.

Nicht der AN muss darlegen, dass er einen unbefristeten AV hat, sondern der der AG muss die Existenz eines solchen befristeten Arbeitsvertrages nachweisen., was ihm nur schwerlich gelingen wird.
Der AN braucht erst dann aktiv zu werden, wenn der AG seinen Pflichten aus dem konkludierenden Tun geschlossenen Arbeitsvertrag nicht nachkommt, z.B. Zutritt verweigert oder Lohn nicht bezahlt.

Bei einem Rückdatierten Vertrag sehe ich die Möglichkeit, dass der An jederzeit auf Entfristung klagen könnte, sobald er das nachträgliche Zustandekommen darlegen kann, wobei der BR hilfreich sein könnte.

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DonJohnson

21.10.2009 um 02:23 Uhr

@neskia Nicht der AN muss darlegen, dass er einen unbefristeten AV hat, sondern der der AG muss die Existenz eines solchen befristeten Arbeitsvertrages nachweisen.

Das sagte ich auch nicht. Ansonsten denke ich, hast du meine Antwort gelesen. Eine Rückdatierung ist nach dem Zweiten Einlass des Fragestellers denkbar und wahrscheinlich, gewiss aber sicher nciht ;-)

Bei einem Rückdatierten Vertrag sehe ich die Möglichkeit, dass der An jederzeit auf Entfristung klagen könnte, sobald er das nachträgliche Zustandekommen darlegen kann, wobei der BR hilfreich sein könnte.

Wenn der BR seien Arbeit gut und richtig gemacht hat. Und wie Paula angemerkt hat - wenn der Betrieb nicht die erforderliche Anzahl von MA hat, könnte es sein, dass der AG ncihtmal gegen den 99er verstoßen hat... Aber das nur am Rande...

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neskia

21.10.2009 um 02:37 Uhr

Was hat das nun mit dem 99er zu tun? Die Existenz eines unbefristeten AV kann (und will sicher) der BR nicht verhindern im Gegenteil, der AG hätte nur ein weiteres Problem wegen der Einstellung ohne Anhörung.

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DonJohnson

21.10.2009 um 02:39 Uhr

der AG hätte nur ein weiteres Problem wegen der Einstellung ohne Anhörung.

Je nach Betriebsgröße aber auch nur - das meinte ich...

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