Gesundheitsgefahr z.B. Produktionsdämpfe - Wer kann uns da weiter helfen, wen kann man ansprechen?
Hallo,ich arbeite in der Tapetenproduktion ( Abteilung 18 AN )( Unternehmen 95 AN ) PVC Tapeten,die Produktionsdämpfe werden nur unzureichend abgesaugt und gelangen in die Raumluft.Es wird nicht genügend Frischluft zugeführt.Unsere Abhilfe =alle Fenster und Dachluken auf und Durchzug,was im Winter sehr gut tut. Nachts sind alle Luken zu schließen wegen der Lärmbelästigung.Im Sommer ist es sehr heiß und stickig.Auf dieses Problem angesprochen sagt unser AG=das ist alles sekundär,er zeigt dafür kein Verständniss.Wer kann uns da weiter helfen wen kann man ansprechen
Community-Antworten (3)
12.12.2009 um 10:06 Uhr
Berufsgenossenschachaft Gewerbeaufsichtsamt
12.12.2009 um 12:45 Uhr
betriebsrat betriebsarzt fachkraft für arbeitssicherheit
Um allen Beschäftigten sichere und gesundheitsgerechte Arbeitsplätze zu schaffen, fordert der Gesetzgeber im ASiG eine betriebsärztliche und sicherheitstechnische Betreuung bereits für Unternehmen ab einem Beschäftigten.
Um die finanzielle Belastung für Kleinbetriebe zu minimieren können sie im Rahmen des Unternehmermodells eine alternative Betreuungsform mit bedarfsorientierten Einsatzzeiten wählen. Das Unternehmermodell kann nur eingesetzt werden, wenn im Rahmen des betrieblichen Kerngeschäfts bestimmte Mitarbeiterzahlen nicht überschritten werden. Derzeit gilt: durchschnittlich weniger als 50 Arbeitnehmer * durchschnittlich weniger als 25 Arbeitnehmer als Zeitarbeitsunternehmen * durchschnittlich weniger als 40 Arbeitnehmer als Bewachungsunternehmen
Für alle anderen Unternehmensgrößen ist die Bestellung einer Fachkraft für Arbeitssicherheit sowie eines Betriebsarztes unter Berücksichtigung der gemäß BGV A2 besehenden Mindesteinsatzzeiten verpflichtend. http://www.beller-qms.de/fasi.htm
13.12.2009 um 10:45 Uhr
Sehr gute Info zur Durchsetzung eurer Mitbestimmungsrechte findest Du unter:
http://www.buero-fuer-arbeitsschutz.de/
Zusätzlich das Merkblatt der Berufsgenossenschaften über die Rechte des BR
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