Erstellt am 12.12.2009 um 00:43 Uhr von ridgeback
Mohnblume,
wenn die Ü-stunden vom AG beantragt und vom BR in einer ordentlichen Sitzng genehmigt würden, darf das BRM genauso Ü-std. leisten wie jeder andere AN auch.
Ich denke Du meinst etwas anderes, dann stell bitte die Frage auch dementsprechend.
Erstellt am 12.12.2009 um 08:22 Uhr von nicoline
Mohnblume,
es entsteht durch BR Arbeit Mehrarbeit, keine Überstunden. Die Mehrarbeit ist vor Ablauf eines Monats in Freizeit auszugleichen, ist das aus betrieblichen Gründen nicht möglich, ist die Mehrarbeit zu vergüten.
Hier kannst Du auch noch mal reinschauen:
http://www.betriebsrat.com/index.php?purl=/showquestion.html&qid=31284&qpage=1&nav=theme&theme=5&keyword=&Site=BR-Forum&Menue=
Link kopieren und einfügen.
Erstellt am 12.12.2009 um 16:22 Uhr von erwin
@Mohnblume,
Also Mehrarbeit für das Ehrenamt gibt es nicht! Sollte aus betriebsbedingten Gründen BR-Arbeit auérhalb der Regel-/Normal-/Arbeitszeit anfallen so ist sie wie Niccoline schreibt in Freizeit auszugleichen.
Aber, der BR kann und sollte seine Sitzungen richtig planen, 7,5 oder 8 Std. was die meiste Regelarbeitszieten abdecken dürfte sollten eigentlich ausreichen. Wenn nein, darf/ kann oder sollte man unterbrechen und am nächsten Tag weiter machen oder gleich 2 Tage ansetzen.
Auf keinen Fall darf es für BR-Arbeit Überstundenzuschläge in irgendeiner Form oder finazielle Entlohnung geben. Das BR-Amt ist ein Ehrenamt welches nicht vergütet wird, siehe auch § 37 BetrVG.
Das BRM erhält für die Zeit der Mandatsarbeit den Lohn welches er erhalten würde, wenn er seiner Regel-/ Arbeitsvertraglich geschuldeten Arbeit nachgehen würde.
Es geht also nicht für BR-Arbeit beim AG Überstunden/ Mehrarbeit zu beantragen und diese dann als BR zu genehmigen und zu nehmen. Das wäre mit dem § 37 und § 78 BetrVG nicht vereinbar.
Erstellt am 12.12.2009 um 17:25 Uhr von idgeback
erwin,
**Also Mehrarbeit für das Ehrenamt gibt es nicht! **
Kannst Du irgendwo erkennen, dass ich das irgendwie erwähnt habe??????
Erstellt am 12.12.2009 um 17:31 Uhr von ridgeback
Mohnblume,
man sollte die Eingangsfrage nicht verändern.
Erstellt am 12.12.2009 um 17:44 Uhr von erwin
@idgeback
na gut Überstunden, und diese benatrgen und gehemigen lassen und mitbestimmen. Komt am Ende fast auf das Gleiche heraus.
Muss BR Arbeit aus dienstliche Gründen außerhalb der "Arbeitszeit" stattfinden, bedarf es hierfür keines Antrages/ Genehmigung /Beschlusses.
Aber ebenen nur wenn, dienstlich Gründe ausschlaggebend sind.
Erstellt am 12.12.2009 um 18:29 Uhr von ridgeback
erwin,
...habe ich bei Ü-stunden etwas von BR-Tätigkeit erwähnt? War die Ausgangsfrage so wie sie jetzt steht?
Erstellt am 12.12.2009 um 19:26 Uhr von erwin
@ ridgeback
sorry ridgeback, wie soll man deine Antwort hier auf die Frage von Mohnblume deuten/leseb/verstehen
Erstellt am 12.12.2009 um 20:28 Uhr von DonJohnson
erwin
Die anfängliche Frage lautete: "Darf der Betriebsrat Überstunden machen??"
Darauf war ridgeback´s Antwort richtig. Wenn der Fragesteller die Frage verändert, kannst du die Antwort wohl schlecht kritisieren...
Erstellt am 12.12.2009 um 20:40 Uhr von erwin
Hallo,
ich kannte halt nur die jetzige Fragestellung, daher meine Antwort, was aber keine Kritik darstellen sollte. Muss ja auch zugeben, dass gerade die Antwort von "ridgeback" bei der jetzigen Fragestellung mich verwundert hat.
Doch Missverständlich könnte sie auch bei der "Ur"Fragestellung sein. Denn, klar auch ein BR darf im Mandat länger/mehr arbeiten. Dieses sind aber dann rechtlich keine Überstunden oder Mehrarbeit im arbeitsrechtlichen Sinne. Es ist halt ganz einfach längere Mandatszeit. Dafür gibt es dann den Ausgleich ge. § 37.
Also "ridgeback" keine Kritik an Dir, nehme um es deutlicher zu machen auch Deinen Nick aus dieser Antwort wieder heraus. Schöne Zeit noch.
Erstellt am 12.12.2009 um 22:22 Uhr von Sanne
@all
Antwort 4 Erstellt am 12.12.2009 - 17:25 von idgeback
Da ist ein "r" weggeplumpst...
Einen entspannten Sonntag wünsche ich.
Gruß Sanne