Vorarbeiter im Betriebsrat?
Liebe Freunde,
ich bin in einem Unternehmen tätig, dass neben dem Hauptsitz noch einen Nebensitz hat. Zum Einen stellen der Hauptsitz und der Nebensitz spartengleiche Produkte für unterschiedliche Anwendungsbereiche her und zum Anderen haben wir im Hauptsitz bereits einen Betriebsrat und ebenfalls dort die gemeinsame Buchhaltung. Viele Angestellte des Unternehmens gehören der IG Metall an, das Unternehmen selbst lehnt sich in einem Haustarifvertrag an Selbige an. Es ist angedacht im kommenden Jahr auch im Tochterunternehmen, in dem auch ich tätig bin, einen eigenen Betriebrat zu installieren und bisher wurden in der Zweigstelle zwei Vertrauenspersonen gewählt. Wenn in unserer Zweigstelle der Betriebsrat gewählt wird möchte ich mich gern zur Wahl stellen, habe allerdings so meine Bedenken. Zum Einen scheinen die Vertrauenspersonen für diese Wahl schon gesetzt zu sein und zum Anderen sind Diese als Produktionsvorarbeiter im Unternehmen tätig. Meine Zweifel beziehen sich auf die Wirsamkeit eines Betriebsrats der sich aus Produktionsvorarbeitern zusammensetzt und ob eine Kanditatur meinerseit als einfacher Produktionsmitarbeiter so überhaupt Sinn macht. Weiterhin stelle ich mir die Frage ob Mitarbeiter in Positionen überhaupt für eine solche Wahl zugelassen sind oder sein sollten, da sie zwingend unternehmensinteressiert handeln müssen.
Community-Antworten (2)
11.12.2009 um 19:35 Uhr
formal nach dem gesetz dürfen sie gewählt werden
umso wichtiger ist es , für ein entsprechendes gleichgewicht im gremium zu sorgen also möglichst viele "einfache" mitarbeiter mobilisieren
wer letztendlich gewählt wird, entscheidet das "wahlvolk" ein entsprechender wahlkampf kann aufklärung bringen.............
11.12.2009 um 22:18 Uhr
Gibt es Tips für einen "entsprechenden" und "aufklärenden Wahlkampf" bei Euch?
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