W.A.F. LogoSeminare

Kündigung eines Mitarbeiters

C
Chikki_121
Okt 2020 bearbeitet

Liebe Helfer,

folgende Information haben wir erhalten

Lieber Betriebsrat,

gemäß § 80 BetrVG informieren Sie hiermit über die Entscheidung der operativen Name xxx bei dem Projekt XY-Aktivitäten nicht zu erneuern.

Der Betriebsleiter gab uns nach dem Teilen mit dem Geschäftsführer folgendes Feedback:

Aus arbeitsrechtlicher Sicht haben sie die Verlängerung der Vertrag am 13 November als nicht wünschenswert angesehen.

Wir warten auf Ihr freundliches Feedback bis zum 5. November

Geht so etwas?

Was können wir der HR schreiben um den Mitarbeiter zu helfen. Was für Informationen brauchen wir erstmal, da wir nicht mal wissen wann der Vertrag ausläuft und wir immer noch keine Mitarbeiterliste haben.

Bitte um Hilfestellung.

40207

Community-Antworten (7)

V
Vivaldi

29.10.2020 um 14:10 Uhr

Ist das eine Kündigung oder läuft ein befristeter AV aus?

C
Chikki_121

29.10.2020 um 14:13 Uhr

Wie ist das in beiden fällen, denn aus dem Text kann man es nicht erkennen und ich habe immer noch keine MA Liste, sodass ich weiß was Sie hat?

W
wdliss

29.10.2020 um 14:29 Uhr

Um zu wissen, welche MA befristet beschäftigt sind brauchst du auch keine MA-Liste sondern Auskunft nach §20 TzBfG.

C
celestro

29.10.2020 um 14:33 Uhr

man könnte auch einfach den MA fragen ... aber das wäre vermutlich zu einfach.

C
Chikki_121

29.10.2020 um 14:38 Uhr

Wir haben die einzelnen E.-Mailadressen nicht von den Mitarbeitern.

Wusste nicht das wir das dürfen, da der MA davon bestimmt nichts weiß.

W
wdliss

29.10.2020 um 15:09 Uhr

§102 Abs. 2 Satz 4 BetrVG "Der Betriebsrat soll, soweit dies erforderlich erscheint, vor seiner Stellungnahme den betroffenen Arbeitnehmer hören." Ihr dürft nicht nur ihr sollt sogar. Auch wenn es der MA dann durch euch erfährt. Ich würde auch auf gar keinen Fall zu diesem Thema per Mail kommunizieren wollen.

K
kratzbürste

29.10.2020 um 15:14 Uhr

Ich würde mich als BR überhaupt nicht äußern. Regel: Antworte nicht auf Fragen, die nicht gestellt wurden. § 80 BetrVG ist ein reiner Informationsparagraph. Fertig.

Wenn ihr was für den AN tun wollt, sucht das Gespräch auf "diplomatischer Ebene".

Ihre Antwort