Teilnahmeberechtigung von BRM bei Ausschusssitzungen
Hallo zusammen,
wir haben ein Betriebsratsmitglied, dass an Ausschusssitzungen teilnimmt, wohin es nicht entsendet wurde. Darf es pauschal an Ausschusssitzungen teilnehmen? Muss es eingeladen werden oder darf es dies selbst entscheiden? Darf man die Teilnahme verweigern?
Und noch viel wichtiger. Sind Beschlüsse, die wir dann gefasst haben, auch noch rechtswirksam oder machen wir uns hier angreifbar?
Ich danke schon mal für Antworten.
Community-Antworten (16)
28.10.2020 um 11:44 Uhr
Verstehe ich nicht wenn das BRM kein Teil des Ausschusses ist wird es doch wohl gebeten den Raum zu verlassen?
28.10.2020 um 11:46 Uhr
"Darf es pauschal an Ausschusssitzungen teilnehmen?"
Nein!
"Muss es eingeladen werden"
Ja!
"oder darf es dies selbst entscheiden?"
Nein!
"Darf man die Teilnahme verweigern?"
Ja, man muss mMn sogar die Teilnahme verweigern.
28.10.2020 um 11:56 Uhr
Ich würde ihn nicht des Raumes verweisen. Wenn es ihn interessiert - warum soll er es sich nicht anhören? Ich sehe es als demokratische Transparenz. Einladen natürlich nur die eigentlichen Mitglieder und abstimmen natürlich auch nicht. Aber ansonsten.......
28.10.2020 um 12:13 Uhr
aus welchem § leitest Du denn ab, das hier ein Teilnahmerecht für nicht Ausschussmitglieder besteht?
28.10.2020 um 12:33 Uhr
man darf auch fragen, ob es sich um erforderliche BR-Arbeit handelt. Er ist kein Mitglied und daher hat er erst einmal dort nichts zu suchen. Demokratische Transparenz? Dann sollten wir die BR Sitzungen doch bitte erst mal für die Betriebsöffentlichkeit zugänglich machen. Können ´ja eine Petition an den Bundestag geben
28.10.2020 um 13:02 Uhr
Welcher Paragraph verbietet die Teilnahme?
28.10.2020 um 13:08 Uhr
Zitat celestro "Muss es eingeladen werden" Ja! Wieso muss ein Nicht Ausschuss Mitglied zu einer Ausschusssitzung geladen werden?
Ein BRM hat nicht automatisch Kraft seines Amtes ein Teilnahmerecht an ALLEN Ausschüssen. Ob er dann bei der Sitzung "geduldet" wird, entscheiden die Mitglieder. Es kommt aber auch auf den Ausschuss an. BA = keine Teilnahme - imho auch nicht geduldet, Beschlussfassung nichtöffentlich und bei Teilnahme mind. "gefährdet - Auch wenn das BRM in der BR Sitzung in dem Bericht des BA von der Sitzung informiert wird - hat er kein eigenes Teilnahmerecht
ASA - unkritischer BEM - kein Teilnahmerecht
usw - da muss man sich jeden Ausschuss angucken
paula's Einwand ist völlig richtig - wenn das BRM kein Mitglied ist verrichtet es imho keine notwendige BR Arbeit und der AG könnte die Vergütung verweigern.
28.10.2020 um 16:21 Uhr
"Wieso muss ein Nicht Ausschuss Mitglied zu einer Ausschusssitzung geladen werden?"
um teilnehmen zu dürfen, bedarf es mAn einer Ladung ... die natürlich begründet sein muss.
28.10.2020 um 16:27 Uhr
Ach so - du meintest wenn jemand - auf Wunsch der Ausschussmitglieder - an einer Ausschusssitzung teilnehmen soll - bedarf es einer Einladung.
28.10.2020 um 16:37 Uhr
genau! ;-)
30.10.2020 um 09:45 Uhr
Welcher Paragraph verbietet die Teilnahme? - Das würde mich hier auch brennend interessieren. Jemand der meint überall dabei sein zu müssen, lässt sich nicht durch ein "darfst du nicht" abhalten. Da braucht es ein Urteil oder Gesetz.
30.10.2020 um 15:51 Uhr
§28 Abs. 1 Satz 2 und, dort auch erwähnt, §27 Abs. 3-5
Ausschussmitglieder werden in geheimer Wahl gewählt.
30.10.2020 um 17:53 Uhr
§34 Abs. 3 regelt das jederzeitige Einsichtsrecht von BRM in die Unterlagen des BR (auch der Ausschüsse). Ein Teilnahmerecht zu Sitzungen von Ausschüssen, denen das BRM nicht angehört, findet sich jedoch nicht im Gesetz. Bestände ein solches Recht, würde es aber sicher genau wie das Recht zur Einsichtnahme in die Unterlagen irgendwo niedergeschrieben sein.
02.11.2020 um 10:03 Uhr
Was ist mit den gefassten Beschlüssen, sind die hinfällig wenn jemand dabei anwesend ist, der gar nicht eingeladen war?
Irgendwo muss es da doch eine Grundlage geben den Leuten sowas zu verbieten!
03.12.2020 um 11:27 Uhr
Wir haben nun einen Anwalt gefragt. Nicht-Ausschussmitglieder dürfen nur dann an einer Sitzung teilnehmen, wenn sie vom Ausschuss eingeladen werden. Dies bezieht sich allerdings auch nicht pauschal auf die gesamte Sitzung, sondern man kann ein Nicht-Ausschussmitglied für ein Thema als Sachverstand beschließen und es dazu dann einladen.
03.12.2020 um 12:44 Uhr
Danke für die Rückmeldung.
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